Warum passt die Regierung das ALG nicht der Inflation an?
Sehr geehrte Frau Müller
Ich bin seit 01.01.2023 aufgrund der extremen Rezession in der Immobilienbranche arbeitslos geworden.
Leider hat der Ukraine-Krieg auch eine massive Inflation zur Folge. Das ALG-I wurde jedoch nicht an die immense Inflation angepasst. Die Lebenshaltungskosten sind seit letztem Jahr um mehr als 25% gestiegen (Energie, Lebensmittel).
Warum unternimmt die Bundesregierung nichts dagegen und passt das ALG an die Lebenshaltungskosten an?
Anders als das Bürgergeld (vormals ALG II) ist das Arbeitslosengeld I keine staatliche Hilfe in Form einer Sozialleitung, sondern eine reine Versicherungsleistung, auf die Sie durch vorherige Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung einen Anspruch erworben haben. Die Bezugsdauer richtet sich nach den Zeiten der Vorbeschäftigung und beträgt zwischen einem und zwei Jahren. Die Höhe der Versicherungsleistung ist individuell und richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgeld der letzten 12 Monate - 60% bzw. 67% des Nettolohnes. Der Bezug ist zudem - anders als beim Bürgergeld - unabhängig von vorhandenem Vermögen und weiterem Einkommen außerhalb der Beschäftigung und hängt nicht von Bedürftigkeit ab. Die Finanzierung erfolgt nicht aus Steuermitteln, sondern allein aus den Beitragseinzahlungen von Lohn oder Gehalt in die Arbeitslosenversicherung. Bezieher von ALG I können im Einzelfall zusätzliche Unterstützung durch Wohngeld und Kinderzuschläge erhalten.