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Bettina Hoffmann
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Frage von Hedwig H. •

Frage an Bettina Hoffmann von Hedwig H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Hoffmann,

in Ihrer Funktion als Mitglied im Ausschuss für Gesundheit frage ich Sie, ob in Arzneien, Therapeutika etc. die Verwendung von menschlichen Körperbestandteilen (Geweben) ausdrücklich gekennzeichnet ist bzw. gekennzeichnet werden muss?
Die Menschheit bewies seit jeher bizarren Erfindungsreichtum, auch was die Verarbeitung der Körper anging, so dieser Artikel in der Welt https://www.welt.de/geschichte/article192138161/Todesstrafe-Fett-von-Hingerichteten-begehrtes-Mittel-gegen-Rheuma.html .

"..den Delinquenten beispielsweise nach ihrem Tod Körperfett entnommen. Es galt, wie der Historiker Peter Schuster in seiner „Geschichte des Tötens“ über „Verbrecher, Opfer, Heilige“ schreibt, als „wirksames Mittel gegen Rheuma und Hautkrankheiten“. In die gleiche Kategorie fallen Essenzen aus „Schädelmoos“, wozu etwa Haare und Fingernägel gerechnet wurden. Auch den Händen Hingerichteter schrieb man magische Wirkungen zu. Diebe führten die mit Salz und Urin konservierten Extremitäten bei sich, um sozusagen wie von Zauberhand Türen zu öffnen."

Ich möchte unter keinen Umständen mit irgendwelchen heutigen Therapeutika oder Medikamenten etc. in Berührung kommen, die aus Menschen hergestellt wurden.
Gibt es eine Onlinedatenbank über die Informationen dazu abgerufen werden können?
Müssen Mediziner den Patienten auf diese Dinge hinweisen bzw. ist eine Hinweispflicht von Ihrer Seite aus geplant?

Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Hedwig Huber

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau H.,

die Organspende wird zur Zeit stark diskutiert. Bei Organspenden handelt es sich um menschliche Bestandteile des Körpers, deswegen ist die Diskussion darüber besonders sensibel. Organspenden können Leben retten und die meisten Menschen stehen der Organspende grundsätzlich positiv gegenüber. Ich setze mich mit einem interfraktionellen Gesetzentwurf dafür ein, dass die freie Entscheidung über die Organspende erhalten bleibt. Das Vertrauen in das Organspendesystem ist das A und O. Um die Transparenz zu erhöhen, werden Organspenden in einem Transplantationsregister erfasst.

Häufiger als Organe werden Gewebe übertragen. Gewebezubereitungen gelten als Arzneimittel und sind streng reguliert. Der Handel mit Organen und Geweben ist verboten. Wie bei der Organspende dürfen Gewebe transplantiert werden, wenn eine Einwilligung zur Gewebespende vorliegt. Zu den Gewebezubereitungen zählen laut Paul-Ehrlich-Institut humane Augenhornhäute, humane Amnionmembranen, Haut, kardiovaskuläre Gewebe wie Herzklappen und Gefäße sowie muskuloskelettale Gewebe wie Femurköpfe (Hüftkopf) und Knochenpräparationen, Weichgewebe (Faszien und Sehnen) und Knorpelgewebe.

Ebenso stammen natürlich auch Blutspenden von Menschen. Nach einem Unfall oder bei einer Operation kann es also durchaus dazu kommen, dass Patientinnen oder Patienten Arzneimittel menschlichen Ursprungs erhalten - eine in vielen Fällen lebensrettende Maßnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bettina Hoffmann

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