Wann ist mit den von Herrn Habeck und dem VDE geforderten Änderungen beim Thema Balkonkraftwerke zu rechnen?
Sehr geehrte Frau Hoffmann,
Robert Habeck hat in einer Talkshow kurz Änderungen beim Thema Zulassung von Balkonkraftwerken angekündigt und auch der VDE fordert diese in einem neuen Positionspapier. Konkret geht es mir um folgende Änderungen:
1. Betrieb mit allen Stromzählern zulassen bis 600W (also auch rückwärtsdrehende)
2. Schuko Stecker zulassen
3. Keine Anmeldung mehr beim Netzbetreiber
Dies würde vieles Vereinfachen und Kosten senken. Was denken Sie dazu und wann ist mit den Änderungen zu rechnen?
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Fragen zu den anstehenden Änderungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien die es immer mehr Menschen erleichtern sollen sich an der Energiewende zu beteiligen.
Nach Jahren des Stillstands und des Ausbremsens nimmt die Ampelregierung endlich den Ausbauschub bei den Erneuerbaren Energien vor, den es für echten Klimaschutz braucht.
Wir wollen mit einer neuen Gesetzgebung die Energiewende beschleunigen.
Eine Balkonsolaranlage gibt Menschen in Mietwohnungen oder ohne eigenes Dach die Möglichkeit für wenige hundert Euro ihren Strom selbst solar zu produzieren.
Das Betreiben solcher Balkonkraftwerke machen wir noch einfacher und attraktiver. Die Meldepflichten sollen vereinfacht oder gar gestrichen werden, herkömmliche Stecker sollen genügen und noch größere Anlagen bis zu 800 Watt zugelassen werden.
Die Anschaffung einer Balkon-PV ist nun ohne Mehrwertsteuer möglich und die Umsatzsteuer entfällt ebenfalls für kleine PV-Anlagen bis 30 kWp.
Damit es sofort losgehen kann, sollen rückwärts drehende Zähler vorübergehend eine Umstellung der Stromzähler überbrücken.
Im Mai hat Bundesminister Robert Habeck die PV Strategie vorgestellt und damit den Bürgern ein niedrigschwelliges Angebot zur Teilhabe an der Energiewende gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bettina Hoffmann