![Bettina Hagedorn Portrait von Bettina Hagedorn](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/spd_hagedorn_bettina_btw17_b_0098_100srgb_geschnitten.jpg?itok=GUTBexNe)
Leider geht aus Ihrer Fragestellung nicht hervor, ob Sie überhaupt zum Personenkreis der Antragsberechtigten gehören, denn als Kleinunternehmerin (ohne Verpflichtung zur Vorsteuerpauschale) haben Sie nur dann einen Anspruch auf die Energiekostenpauschale, wenn Sie gleichzeitig aktiv beschäftigt waren mit einem zusätzlichen Nebenerwerb.