(...) An Ihrer Stelle würde ich die positive Entscheidung für ein Tempolimit in Mönchneversdorf nicht gegen die noch fehlende Entscheidung für Scheelholz "aufrechnen" -- es ist doch erfreulich, dass es diese Geschwindigkeitsbegrenzung in Mönchneversdorf mit einem MEHR an Sicherheit auch für die dort lebenden Kinder jetzt gibt. Sollte die überdurchschnittliche Fledermauspopulation tatsächlich der Anlass für diese Entscheidung der Verkehrsbehörde sein -- was ich nicht beurteilen kann -- so weise ich Sie ergänzend darauf hin, dass laut einem Gutachten im Zusammenhang mit einem ähnlichen Tempolimit auf der Dresdener Waldschlösschenbrücke nachgewiesen wurde, dass Fledermäuse Fahrzeugen, die eine Geschwindigkeit von 60 km/h überschreiten, kaum mehr ausweichen können. (...)
Sehr geehrter Herr Mueller,
vielen Dank für Ihre Erinnerung. Wie Sie sicher bereits gesehen haben, wurde meine Antwort bezüglich der MHKW Neustadt am 31. August online gestellt.
(...) Alle großen nationalen und internationalen Verkehrsprojekte, die im letzten Jahrzehnt gefloppt sind, scheiterten stets an den explodierenden Kosten und an den zu optimistisch eingestuften Verkehrsprognosen – zuletzt der Transrapid bei München. Da die Kostenschätzung der Fehmarnbeltquerung auf völlig veralteten Zahlen aus dem Jahr 2003 beruhen, die erst im Zuge der vor einem Jahr begonnenen Vorplanungen in ca. 2 Jahren konkretisiert werden, und da es im Staatsvertrag eine von Deutschland durchgesetzte „Ausstiegsklausel“ aus dem Vertrag (Artikel 22, Abs. (...)
(...) Sie haben sehr kleinteilige Fragen in Bezug auf die private Nutzung des Dienstwagens während des Spanienurlaubs von Frau Schmidt gestellt, die ich in dieser Differenziertheit weder beantworten kann noch will. Ihr Vergleich mit dem „Normalbürger“ ist – mit Verlaub – unangemessen, weil in Deutschland – wie in allen anderen Ländern der Welt auch – Regierungsmitglieder Privilegien haben, die mit ihrem überdurchschnittlichen dienstlichem Engagement zu tun haben. (...)
(...) Gerade deshalb wollen wir solche Seiten zumindest unzugänglich machen, bis sie vom Netz genommen werden können. Mit dem Stopp-Schild haben wir dafür meiner Meinung nach ein gutes und schnelles Mittel gefunden, das eine abschreckende Wirkung auf die Nutzer haben wird. Auch weiterhin werden natürlich alle bestehenden Gesetze und Verbote durchgesetzt werden, in den Behörden herrscht diesbezüglich keine andere Mentalität. (...)
(...) Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, rechtswidriges Verhalten ist dort ebenso strafbar und wird zivilrechtlich verfolgt. Daher mussten bereits vor dem Gesetz Kinderpornografie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, heruntergenommen werden. (...)