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Bettina Hagedorn
SPD
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Frage von Martin H. •

Frage an Bettina Hagedorn von Martin H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Hagedorn,

ich wende mich heute an Sie, weil mir Finanzminister Scholz bisher keine einzige meiner Fragen beantwortet hat.

In meinem Aktiendepot befinden sich 1307 Stück Keppel REIT, ISIN SG1T22929874.
Hierauf erhalte ich Zins-/Dividendensatz 0,0043 SGD mit folgender Steuerabrechnung :

Brutto SGD 5,62
Zwischensumme SGD 5,62
umgerechnet (Devisenkurs 1,558043) EURO 3,61
Kapitalertragssteuer 25,00 % EURO 2,85
Solidaritätszuschlag 5,50 % EURO 0,15

Gesamtbetrag zu meinen Gunsten EURO 0,61

Ich habe die Richtigkeit dieser Abrechnung meiner Bank gegenüber angezweifelt, jedoch hat mir die Bank geantwortet, dass alles korrekt ist.
Ich erhalte also von Euro 3,61 netto nur Euro 0,61 ausgezahlt, Kapitalertragssteuer und Soli betragen insgesamt Euro 3,00. Das sind immerhin 83,1 % Abzüge. In anderen Fällen habe ich hohe steuerliche Abzüge meinem Finanzamt gegenüber geltend gemacht, jedoch ohne Erfolg.

Warum muss ich so hohe Steuern bezahlen ? Werden mit diesen hohen Steuern die Löcher gestopft, die durch Cum-Ex-, Cum-Cum- und durch Cum-Fake-ADR-Betrug entstanden sind ?

Mit freundlichen Grüßen
M. H.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 13. Dezember 2018 auf abgeordnetenwatch.de zu Ihrem Aktienpaket und dessen Besteuerung. Zu Ihren Sie persönlich betreffenden Fragen kann weder ich als Bundestagsabgeordnete noch Olaf Scholz als Bundesminister der Finanzen im Einzelfall Stellung beziehen, da Auskünfte zu Rechtsfragen oder steuerlichen Einzelfällen in der Abwicklung dem allgemeinen Besteuerungsverfahren im Bereich des Einkommens- und Körperschaftsteuerrechts den jeweils zuständigen Landesfinanzbehörden obliegen.

In Deutschland gilt aktuell eine pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent auf Zinserträge. Das ist ein steuerlicher Vorteil für all jene, die sehr viel verdienen und privat einem höheren Steuersatz unterliegen. Diese pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent auf Zinserträge wurde 2009 eingeführt, um Anreize zu schaffen, im Ausland „geparkte Vermögen“ wieder ins Inland zu holen bzw. um die Steuerflucht bei Kapitalerträgen zu verhindern. Durch den inzwischen allerdings funktionierenden internationalen Informationsaustausch der Finanzämter und die damit verbundene Datentransparenz ist dieser finanzielle „Anreiz“ für Vermögende zur Versteuerung der Kapitalerträge im Inland allerdings heute weder erforderlich noch zu rechtfertigen, weshalb wir Sozialdemokraten dieses „Steuerinstrument“ mit folgender Passage im Koalitionsvertrag der SPD und CDU/CSU abschaffen wollen (Zitat S.69): „Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft; Umgehungstatbestände werden wir verhindern.“

Dann wird die Zeit der steuerlichen Privilegierung bei der Verzinsung hoher Kapitaleinkommen gegenüber den Einkommen aus Arbeit endlich wieder beendet – die pauschale Abgeltungssteuer mit der einheitlichen Höhe von 25 Prozent greift dann nicht mehr. In wie weit sich dadurch direkt bei Ihnen, Herr H., der Steuersatz zu Ihrem Vorteil verändert, hängt von ihrem Einkommensteuersatz ab – wenn Sie über ein hohes Einkommen verfügen, könnten Sie – bedingt durch die Abschaffung der Abgeltungssteuer – künftig auch MEHR Steuern auf Zinsen zahlen müssen. Aber aus meiner Sicht ist es nur fair, wenn wir Zinsen wieder mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuern und so eine gerechte Besteuerung von hohen Kapitaleinkommen ermöglichen.

In Bezug auf die von Ihnen erwähnten Cum-Ex-Geschäfte möchte ich den Sachverhalt zunächst als das benennen, was er ist: aktive, kriminelle Steuerhinterziehung von einigen Banken, Kanzleien und Investoren ab der Jahrtausendwende bis ca. 2012! Der Deutsche Bundestag hat Ende 2015 zur Aufarbeitung dieser Cum-Ex-Geschäfte einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Bei der Formulierung des Untersuchungsauftrages setzte die SPD durch, dass neben dem Umgang der Verwaltung mit den Cum-Ex-Gestaltungen vor allem das Agieren der „privaten Marktteilnehmer“ – also der Banken, Kanzleien und Investoren – Ziel der parlamentarischen Untersuchungen wurde. Es waren schließlich genau diese angeblich „honorigen“ Finanzmarktakteure, die sich auf Kosten der Steuerzahler dreist und mit Vorsatz bereicherten! Die Beweisaufnahme und die Entscheidungen der Finanzgerichte bestätigten unsere Auffassung, dass die Cum-Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen rechtswidrig waren - der Untersuchungsausschuss des Parlamentes hat ein kriminelles Netzwerk offengelegt. Die folgerichtige steuer- und strafrechtliche Aufarbeitung dauert an und die Verantwortlichen werden zur Rechenschaft gezogen!

Mit freundlichen Grüßen,
Bettina Hagedorn

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