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Bettina Bähr-Losse
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Frage von Winfried S. •

Frage an Bettina Bähr-Losse von Winfried S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

In welcher Frage / Thema rangiert Ihre Gewissensfreiheit als Abgeordnete im Bundestag höher als der von Ihrer Partei erwartete und ausgeübte Fraktionszwang? Können Sie sich vorstellen, auch eventuell gegen die Mehrheitsmeinung Ihrer Partei im Bundestag abzustimmen z.B. beim Ausstieg aus der Kohleförderung (welche Übergangsfristen?), bei der Einzahlung in die Rentenkasse für alle Bürger ausnahmslos, also auch für Selbständige, Beamte etc.?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

im Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit der Regierungskoalition und teilweise mit Unterstützung aus einer Oppositionspartei Teile des Grundgesetzes geändert und ein Gesetz beschlossen, dass u. a. die Privatisierung von Autobahnen regelt (Drs: 18/11131). Ich habe gegen dieses Gesetz gestimmt und somit gegen die Position meine Fraktion.

Das Grundgesetz legt in Artikel 38 eindeutig fest, dass die Abgeordneten an keine Weisungen gebunden "und nur ihrem Gewissen unterworfen" sind. Sie dürfen also zu keinem Abstimmungsverhalten gezwungen werden - auch nicht durch ihre Fraktion. Andererseits betont auch das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung der Fraktionen als "maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung". Wenn ein einzelner Abgeordneter politischen Einfluss ausüben und gestalten wolle, brauche er die abgestimmte Unterstützung anderer Abgeordneter, wie sie Fraktionen organisieren.

Auch der Bundestag schreibt in seiner Geschäftsordnung, dass jeder Abgeordnete bei Reden, Abstimmungen und Handlungen "seiner Überzeugung und seinem Gewissen" folgen soll. Gleichzeitig erhalten die Fraktionen aber durch eine Vielzahl von Rechten eine starke Position im Vergleich zu einzelnen Abgeordneten. In der Praxis ergeben sich dadurch verschiedene Möglichkeiten für die Fraktionen, Druck auf Mitglieder aus ihren eigenen Reihen auszuüben, um ein einheitliches Abstimmungsverhalten zu erreichen. Ein Beispiel: Wer in welchem Ausschuss sitzt, entscheiden laut der Geschäftsordnung die Fraktionen.

Um handlungsfähig zu bleiben, ist es nötig als Fraktion möglichst geschlossen aufzutreten. Es wird aber immer wieder Situationen geben, in der die eigene politische Überzeugung nicht in Einklang zu bringen ist mit der Position der eigenen Fraktion. Ich kann Ihnen nicht im Voraus sagen wann und bei welchem Thema ich gegen meine Fraktion stimmen würde. Es kommt immer auf den konkreten Fall an.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Bähr-Losse