Frage an Bernhard Seidenath von Maria S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Seidenath,
ich begrüße ja durchaus die öffentliche Anhörung im Maximilianeum zum Thema Impfpflicht am 08.10.2019 (https://www.bayern.landtag.de/parlament/staendige-ausschuesse/gesundheitsausschuss/).
Ich frage mich aber, ob man diese Veranstaltung nicht früher hätte terminieren können? Denn - wie Sie sicher wissen - hat gestern am 20.09.2019 bereits der Bundesrat seine Stellungnahme zum Kabinettsentwurf abgegeben (https://www.bundesrat.de/drs.html?id=358-19%28B%29). Vielleicht wäre Information VOR einer Abstimmung hilfreicher gewesen?
Können Sie mir sagen wie Ihre Kollegen der Bayerischen Regierung gestern im Bundesrat abgestimmt haben?
Besonders enttäuschend fand ich, dass wesentlichen Empfehlungen der Bundesratsausschüsse nicht mehrheitlich zugestimmt wurde. Warum ist der Bundesrat gegen mehr Mitbestimmungsrecht seiner selbst in der Gesetzgebung, indem er nicht für eine Zustimmungspflicht stimmt? Gegenüber den Ausschussempfehlungen (https://www.bundesrat.de/drs.html?id=358-1-19) wurden bedauerlicherweise auch die verfassungsrechtlichen Bedenken zum Teil zurückgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
M. S.
Sehr geehrte Frau S.,
für Ihre Anfrage danke ich Ihnen ebenso wie für Ihr Interesse am Thema Impfen sowie an unserer Anhörung vom 8. Oktober. Eine solche Anhörung durchzuführen, haben wir in der Sitzung des Gesundheits- und Pflegeausschusses am 21. Mai 2019 beschlossen. Aufgrund des notwendigen Vorlaufs war der 8. Oktober - die zweite Sitzung des Ausschusses nach der Sommerpause - der frühestmögliche Termin für die Anhörung.
Nach der Kompetenzverteilung innerhalb der Gewalten ist die Exekutive - in diesem Fall also die Staatsregierung - für das Abstimmungsverhalten im Bundesrat zuständig. Weder der Ausschuss für Gesundheit und Pflege noch der Landtag als ganzer sind in dieses Procedere einbezogen. Ich kann Ihnen deshalb zu meinem Bedauern auf Ihre diesbezüglichen Fragen keine detaillierten Antworten geben. Statt dessen rege ich an, dass Sie sich an die Bayerische Staatskanzlei, in der das Staatsministerium für Bundesangelegenheiten verortet ist, oder das fachlich zuständige Bayerische Gesundheitsministerium wenden.
Mit guten Wünschen grüße ich Sie freundlich
Bernhard Seidenath