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Bernhard Seidenath
CSU
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Frage von Birgitt S. •

Wie soll in Zukunft die Einhaltung von Regeln und Gesetze bzgl. privatem Feuerwerk gehändelt werden?

Sehr geehrter Seidenath,

seit Jahren werden geltende Gesetze beim Thema privates Feuerwerk von sehr vielen Mitbürgern ignoriert. Erlaubt ist das Zünden von privaten Feuerwerkskörpern ohne Genehmigung ab 31.12./0.00 Uhr. Jahr für Jahr werden ab Verkaufsstart und früher (dieses Mal ab 28.12.) Feuerwerkskörper gezündet und geworfen (bei negativen Äußerungen auch beworfen). Es ist klar, dass eine Kontrolle und Ergreifung der vielen Personen nicht möglich ist. Dennoch frage ich mich, will man die Missachtung geltender Regeln und Gesetze weiterhin ignorieren? Das Tierheim Dachau z.B. hat auch dieses Silvester einen Hilferuf gesendet, weil weder Örtlichkeiten noch Zeitrahmen berücksichtigt wurden. Wofür gibt es eine zeitliche Regelung die weder beachtet noch durchgesetzt wird (werden kann)?? Welche Konsequenz erfolgt in Zukunft daraus?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau S.

für Ihre Nachricht danke ich Ihnen. Regeln nützen in der Tat nur etwas, wenn sie auch kontrolliert werden. Das ist nicht immer ganz einfach. Im Falle des Abbrennens von Feuerwerkskörpern zu Unzeiten gilt dies erst recht. Wer dabei erwischt wird, wird auch von unseren Sicherheitsbehörden zur Rechenschaft gezogen. Wo das nicht der Fall ist, kann man nur an die Vernunft der Menschen appellieren. So, wie man beispielsweise nicht neben jede rote Ampel einen Polizisten stellen kann, kann man auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu Unzeiten nicht gänzlich verhindern. 

Ich wünsche Ihnen ein glückliches, gesundes und friedvolles Jahr 2025 und grüße Sie aus dem Dachauer Land freundlich,

Bernhard Seidenath, MdL

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