Frage an Bernhard Seidenath von Martin P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie stehen Sie zur Ausweitung der Polizeibefugnisse in Bayern und wie viel Freiheit darf nach Ihrer Meinung für Sicherheit geopfert werden?
Sehr geehrter Herr P.,
für Ihre Mail danke ich Ihnen. Das novellierte Polizeiaufgaben-Gesetz (PAG), das der Bayerische Landtag im Mai dieses Jahres beschlossen hat, passt die Eingriffsmöglichkeiten der Polizei für den Fall der Fälle an die geänderten Bedrohungslagen an. Auch einem Amoklauf oder einem Anschlag durch IS-Terroristen müssen die Sicherheitsbehörden in Bayern ausreichend begegnen können, um so die vielen Menschen zu schützen, die hierdurch verletzt oder gar getötet werden könnten. Nur darum geht es bei der Novellierung des PAG. Das neue Gesetz schützt folglich unser aller Freiheit. Ich halte die erfolgte PAG-Novellierung deshalb nicht nur für verfassungsgemäß, sondern sogar für geboten, um den Polizeibeamtinnen und -beamten in unserem Land die Befugnisse zu geben, die nötig sind, um sich selbst und die Bürgerinnen und Bürger Bayerns vor schweren Gefahren zu schützen. Damit ist unsere Polizei auf dem aktuellen Stand - weitere Änderungen bei den Befugnissen der Bayerischen Polizei sind derzeit nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Seidenath