Frage an Bernhard Seidenath von Dr. Norbert T. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Seidenath,
ich hab da ein paar Fragen zur Realisierung der Nord-Ost-Umfahrung Dachau, die seit einigen Jahrzehnten in der Warteschleife hängt.
Nach meinen Informationen ist aktuell nur die Ost-Umfahrung in Planung (Internet Bauamt Freising), wie aber steht es mit der mindestens ebenso wichtigen Nord-Umgehung. Ist hier kurzfristig nicht auch eine Planung vorgesehen? Mit welcher Planungsdauer für die einzelnen Abschnitte ist zu rechnen und wann soll nun endlich mit dem Bau der Ost- und der Nord-Umgehung begonnen werden. Gibt es hierfür einen konkreten verbindlichen Zeitplan?
Für eine kurzfristige Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen als betroffener Bürger Dachaus sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen aus Dachau
Dr. Norbert Teufelhart
Sehr geehrter Herr Dr. Teufelhart,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage. Beide Trassen - sowohl die der Ostumfahrung als auch die der Nordumfahrung der Großen Kreisstadt Dachau - sind raumgeordnet. Die Ostumfahrung befindet sich gerade bei der Regierung von Oberbayern in der Vorprüfung für das Planfeststellungsverfahren, das Ende dieses Jahres bzw. Anfang 2011 beginnen könnte und dann etwa ein Jahr lang dauern wird. Ende 2011 bzw. Anfang 2012 könnte also der Planfeststellungsbeschluss vorliegen, aufgrund dessen mit dem Bau der Ostumfahrung begonnen werden könnte - sofern gegen den Beschluss nicht geklagt wird und sofern die entsprechenden Finanzmittel vorhanden sind. Der Bund Naturschutz liebäugelt ja bereits unverhohlen mit einer Klage. Schon aus diesem Grund gibt es noch keinen konkreten und schon gar nicht verbindlichen Zeitplan für die Realisierung der Ostumfahrung - und kann es einen solchen auch gar nicht geben. Ich kann deshalb nur sagen: Im besten Fall, wenn also alles glatt läuft, kann mit dem Bau Anfang 2012 begonnen werden.
Was die Nordumfahrung angeht, so kann sie frühestens gleichzeitig mit der Ostumfahrung realisiert werden, wegen der zu erwartenden sich verlagernden Verkehrsströme keinesfalls zuvor. Geplant ist derzeit, das erforderliche Planfeststellungsverfahren für die Nordumgehung an das der Ostumfahrung zeitlich anzuschließen. Die oben für die Ostumfahrung getroffenen Aussagen zur Zeitdauer des Verfahrens sowie zum Baubeginn und dessen Unwägbarkeiten gelten für die Nordumfahrung entsprechend.
So hoffe ich, dass ich Ihnen etwas weiterhelfen konnte, und verbleibe mit allen guten Wünschen und freundlichen Grüßen
Ihr
Bernhard Seidenath