(...) Deutschland hat im Frühsommer dieses Jahres die Entscheidung getroffen, schrittweise bis 2022 aus der Kernenergie vollständig auszusteigen und seine Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen zu decken. Der schnellere Ausstieg aus der Kernenergie erfordert, dass wir den mit dem Energiekonzept vom Herbst 2010 bereits angelegten Umbau unserer Energieversorgung für eine sichere, umweltschonende und wettbewerbsfähige Energieversorgung deutlich beschleunigen. Dazu müssen wir die Stromerzeugung in Deutschland neu ausrichten. (...)
(...) in den letzten Monaten haben die Staats- und Regierungschefs der Eurozone alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion aufrechtzuerhalten. Eine gemeinsame, aufeinander abgestimmte Haushalts-, Wirtschafts- und Finanzpolitik ist dabei von entscheidender Bedeutung, um Wirtschaftswachstum und Wettbewerb in den Ländern der Eurozone zu stärken und die Einhaltung des Stabilitätspakts zu gewährleisten. (...)
(...) nach Artikel 127 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und § 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) obliegt die Haltung und Verwaltung der deutschen Währungsreserven der Deutschen Bundesbank. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Deutsche Bundesbank von Weisungen der Bundesregierung unabhängig (Artikel 130 AEUV, § 12 Satz 1 BBankG). (...)
(...) Zu prüfen ist nun, ob Deutschland schneller aus der Nutzung der Kernenergie aussteigen kann als bisher geplant. Die Sicherheit steht dabei an erster Stelle. (...)