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Bernhard Schulte-Drüggelte
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Frage von Jörg Dr. H. •

Frage an Bernhard Schulte-Drüggelte von Jörg Dr. H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Abgabe von Hoheitsrechten im Rahmen der "Euro-Rettung" an eine europäische Institution.

Sehr geehrter Herr Schulte - Drüggelte,

in den letzten Tagen wurde in den Medien vermehrt über eine neues Rettungspaket für den Euro berichtet, unter anderm auch, daß der Bundestag über die zu treffenden maßnahmen abstimmen werde. Hierbei gehe es insbesondere um die Einrichtung eine sog. "Wirtschaftsregierung". Wie stehen Sie als gewählter Abgeordneter des deutschen Volkes zu der Absicht Teile der Ihnen vom Wähler verliehenen Autorität ohne Befragung des höchsten Souveräns (des Volkes) an eine nicht vom Volk (dem deutschen, dem europäischen.....) legitimierte Institution abzugeben? Wie wollen Sie verhindern, daß durch eine solche Maßnahme die auch im letzten diesbezgl Verfassungsgericht gesetzten Rahmenbedingungen gebrochen werden, die gerade in Haushaltsfragen eine ausreichende Beteiligung des deutschen Parlamentes für unabdingbar festgestellt hat?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. J. Hartung

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Hartung,

in den letzten Monaten haben die Staats- und Regierungschefs der Eurozone alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion aufrechtzuerhalten. Eine gemeinsame, aufeinander abgestimmte Haushalts-, Wirtschafts- und Finanzpolitik ist dabei von entscheidender Bedeutung, um Wirtschaftswachstum und Wettbewerb in den Ländern der Eurozone zu stärken und die Einhaltung des Stabilitätspakts zu gewährleisten. Die staatliche Haushaltssouveränität darf im Zuge der geplanten Maßnahmen jedoch keinesfalls angetastet werden. Insbesondere mit der Ausweitung der Befugnisse der EFSF muss eine Verstärkung der parlamentarischen Mitwirkungs- und Kontrollrechte einhergehen. Eine umfassende Beteiligung des Deutschen Bundestags bei allen wesentlichen, insbesondere haushaltsrelevanten Fragen muss sichergestellt sein. Ich begrüße daher das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts, durch welches die Kontroll- und Mitwirkungsrechte des Bundestags gestärkt werden. Im Antrag der Koalitionsfraktionen vom 07.09.2011 ist ein abgestuftes Verfahren vorgesehen, bei dem der Bundestag allen grundsätzlichen Entscheidungen zustimmen muss. In operativen Fragen ist der Haushaltsausschuss zuständig. Den Antrag füge ich zu Ihrer Information bei.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Schulte-Drüggelte, MdB