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Bernhard Schulte-Drüggelte
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Frage von Jörg H. •

Frage an Bernhard Schulte-Drüggelte von Jörg H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schulte Drüggelte,

können Sie mir bitte mitteilen, zu welchem Prozentsatz die Goldreserven der Bundesrepublik auf eigenem Territorien verwahrt werden, wo sich der Rest befindet(land genügt) und wie die Aufbewahrungsregeln sind: Ort, Vergütung, Überprüfung durch staatliche Stellen der Bundesrepublik. Im Übrigen ist es interessant zu erfahren, wann die letzte Überprüfung stattgefunden hat und wann die Bestände in die Bundesrepublik zurückgeholt werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr J. Hartung

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dr. Hartung,

nach Artikel 127 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und § 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) obliegt die Haltung und Verwaltung der deutschen Währungsreserven der Deutschen Bundesbank. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Deutsche Bundesbank von Weisungen der Bundesregierung unabhängig (Artikel 130 AEUV, § 12 Satz 1 BBankG). Dementsprechend trifft die Deutsche Bundesbank Entscheidungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Währungsreserven, wie z. B. den Lagerort der Goldreserven, autonom.

Die Deutsche Bundesbank verfügt nach eigenen Angaben über Goldreserven von rd. 3401,8 Tonnen. Einen Teil der Goldbestände hält die Deutsche Bundesbank danach in eigenen Tresoren im Inland. Weitere Bestände werden an wichtigen Goldhandelsplätzen bei den dort ansässigen Zentralbanken verwahrt (London: Bank of England, New York: Federal Reserve Bank). Daneben wird ein kleiner Teil der Goldreserven bei der Banque de France in Paris gehalten. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht aus Sicherheitsaspekten in ihrem Geschäftsbericht bewusst keine nach Lagerstätten aufgeschlüsselten Bestandsausweise. Über die bei den ausländischen Notenbanken verwahrten Goldbestände kann von der Deutschen Bundesbank zu jeder Zeit verfügt werden.

Bei der Verwaltung der Währungsreserven im Allgemeinen, wie auch der Goldbestände im Besonderen (und hier insbesondere der Lagerortfrage), lässt sich die Deutsche Bundesbank von den Grundsätzen der Sicherheit, Kosteneffizienz und Liquidität leiten. Die Lagerung im Ausland ist betriebswirtschaftlich sinnvoll, solange sie kostengünstiger ist als der Transport nach Deutschland und der Bau zusätzlicher Tresoranlagen. Zu weiteren grundsätzlichen Erwägungen bei der Lagerung von Gold gehört die Diversifizierung der Lagerstellen. Zur Durchführung von Goldaktivitäten (wie z. B. der Goldleihe) ist es zudem erforderlich, an den Handelsplätzen Goldbestände vorzuhalten.

Die Goldbestände der Bundesbank (einschließlich der Bestände bei der Federal Reserve Bank in den USA) werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung dokumentiert, erfasst, ausgewiesen und bewertet. Dazu ist die jährliche Bestandsbestätigung der jeweiligen Lagerstelle (z. B. FED N. Y.) ausreichend gehalten. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank haben am 11. Juni 2007 Bundesbankmitarbeiter in Begleitung von zwei für die Schlüsselführung verantwortlichen Mitarbeitern der Federal Reserve Bank New York, sowie dem Vertreter des Leiters der Internen Revision und der für die Prüfung von Goldbeständen verantwortlichen Mitarbeiterin der Revision die Tresoranlagen betreten und besichtigt.

Der Bundesrechnungshof hat vor kurzem ein Prüfverfahren zu den deutschen Goldbeständen eingeleitet. Derzeit ist noch offen, wie viel Zeit das Verfahren in Anspruch nehmen wird.

Falls Sie noch weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne auch direkt an mich wenden: bernhard.schulte-drueggelte@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Schulte-Drüggelte, MdB