Frage an Bernhard Pohl von Martin R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Pohl,
In Bayern gibt es, anders als in anderen Bundesländern, bisher kein Informationsfreiheitsgesetz (kurz IFG).
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch hier in Bayern solch ein Gesetz eingeführt wird?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wir haben uns bereits mehrmals für den Erlass eines Bayerischen Informationsfreiheits- bzw. Informationszugangsgesetzes eingesetzt (vgl. hierzu Gesetzentwürfe der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion (LT-Drs. 16/3679; 17/1602), das allen Bürgern und Bürgerinnen einen allgemeinen und voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen des Freistaats Bayern unter angemessener Berücksichtigung des Daten- und Geheimnisschutzes gewährt. Allerdings wurden beide Gesetzentwürfe mit der damaligen Mehrheit unseres jetzigen Koalitionspartners abgelehnt. Aus meiner Sicht ist der umfassende Zugang zu amtlichen Informationen eine wichtige Voraussetzung für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten. Ich bin der Auffassung, dass ein entsprechendes Gesetz nicht nur zur Förderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung beitragen würde. Daneben würde auch die Kontrolle staatlichen Handelns verbessert sowie dessen Akzeptanz in der Bevölkerung gestärkt. Der Erlass eines Bayerischen Informationsfreiheitsgesetzes ist daher aus meiner Sicht unerlässlich. Die Freien Wähler werden sich auch in Zukunft weiterhin bei unserem Koalitionspartner für den Erlass eines entsprechenden Informationsfreiheitsgesetzes einsetzen.