
(...) Oder es ist ein Ansatzpunkt für eine gesetzliche Regelung, dann müsste man aber erst einmal Stellungnahmen vom Datenschutzreferat, der bundesweiten Handhabung in den Ländern, Erfahrungen der Datenschutzbeauftragten, der Kommunen und der Medien, von Verbraucherschutzverbänden und anderen einholen, bevor es zu einer Änderung kommen kann oder überhaupt sollte. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein wichtiges Grundrecht. Es praktikabel auszugestalten und Transparenz für die Bürger zu schaffen, wie die Regelungen sind, ist wichtig und bleibt Daueraufgabe. (...)