Frage an Bernhard Lasotta von Gerhard L. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. med. Bernhard Lasotta,
In der Wochenendausgaben der Heilbronn Stimme erschienen ein Artikel Thema: Enkel-Trick. In Verbindung mit dem Weißen Ring vorbereitet wurde ein Faltblatt des Weißen Rings zitiert: Lassen Sie Ihre Tel. Nr entweder gar nicht im Telefonbuch eintragen, oder nur z.B. "M. Müller, ohne Straßenangabe". Weißer Ring:Täter suchen im Telefonbuch oder Telefonauskunfts-CD,wo sie die Anschrift erfahren können.
Unter den Regionalnachrichten einige Seiten später wurden die Vornamen (voll ausgeschrieben), Nachnahmen, Alter, Wohnort, sowie Straße und Hausnummer aufgelistet.
Nach Rücksprache mit der H.St erfuhr ich, dass diese Daten von der jeweiligen kommunalen Verwaltung zur Verfügung gestellt und dann veröffentlicht werden.
Nach Rückfrage bei einer kommunalen Verwaltung hieß es, dass die Veröffentlichung dieser Daten im Rahmen des "Landes-Datenschutzgesetz" erfolgt.
Aus dem Innenministerium erfuhr ich:
1. Das Datenschutzgesetz lässt es zwar zu, diese Daten in diesem Umfang zu veröffentlichen, jedoch im Sinne der betroffenen seien sie sehr wohl in der Lage, die Daten entsprechend den Empfehlungen des Weißen Rings zu kürzen, und zuvor die Zustimmung der Betroffenen einzuholen.,
2. Seit Jahren man seit Jahren, hier im Politischen Bereich einen Denkprozess einzuleiten, um diesen Vorgang auf gesetzlicher Basis zu korrigieren.
3. Jedermann ist berechtigt Daten ohne Vorliegen eines besonderen Grundes von Bürger bei der kommunalen Verwaltung abzufragen. Der Betroffene erfährt davon nichts, eine Genehmigung ist nicht notwendig.
Meine Fragestellung geht dahin, ob Sie sich auf der politischen Bühne befindend, dieses Thema annehmen und bereit sind eine Änderung zum Nutzen aller Bürger und zur Schaffung weiterer Transparenz einsetzen und wie eine Lösung aussehen kann,? Natürlich unter dem Gesichtspunkt der Absicherung der Bürgers. Für Ihre Bemühungen meinen herzlichen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Lindemann
Sehr geehrter Herr Lindemann,
vielen Dank für die freundliche Anfrage zum Thema Datenschutz.
Grundsätzlich gilt, dass jeder der Nutzung seiner Daten widersprechen kann, so wie bei Telefonbucheinträgen, wo gar nichts, teilweise oder vollständig veröffentlicht wird. Das wird auch in den Formularen aktiv abgefragt, d.h. mit einer Unterschrift erklärt sich derjenige bereit, dass seine Daten so oder anders veröffentlicht werden dürfen. Jetzt ist mir nicht ganz klar, was denn im Regionalteil der Heilbronner Stimme veröffentlicht wurde (standesamtliche Nachrichten?). Auch hier gibt es meines Wissens ein Widerspruchsrecht. Da es sich um eine Mischung aus konkreten (Handhabe der Medien und Kommunen im Kreis Heilbronn) und generell abstrakten gesetzlichen Regelungen handelt, müsste dies natürlich von Einzelfall zu Einzelfall betrachtet werden. Entweder ist der Ansatzpunkt ein Gespräch mit den Beteiligten vor Ort, falls dies überhaupt für die Betroffenen ins Gewicht fällt, ich weiss ja nicht in welchem Zusammenhang die Namen und Adressen veröffentlicht wurden und ob diese nicht auch anderweitig öffentlich zugänglich waren (z.B. öffentlicher Aushang bei standesamtlichen Nachrichten). Oder es ist ein Ansatzpunkt für eine gesetzliche Regelung, dann müsste man aber erst einmal Stellungnahmen vom Datenschutzreferat, der bundesweiten Handhabung in den Ländern, Erfahrungen der Datenschutzbeauftragten, der Kommunen und der Medien, von Verbraucherschutzverbänden und anderen einholen, bevor es zu einer Änderung kommen kann oder überhaupt sollte. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein wichtiges Grundrecht. Es praktikabel auszugestalten und Transparenz für die Bürger zu schaffen, wie die Regelungen sind, ist wichtig und bleibt Daueraufgabe.
Bisher hatte ich aber in 10 Jahren Landtagstätigkeit keine einzige Beschwerde über die Handhabung bei Veröffentlichungen von Kommunen oder der Heilbronner Stimme. Insofern kann ich die politische Relevanz Ihrer Meldung für mich noch nicht vollständig einordnen. Vielleicht können Sie mir auch in einer Email über den konkreten Fall noch einmal detaillierter Ihr Anliegen schildern oder über mein Büro einen telefonischen Gesprächstermin vereinbaren. Die Kontaktdaten finden Sie über meine Homepage.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Lasotta