Wer wird für die gassperrebedingten Schäden an Heizungssystemen und Gebäuden die Kosten tragen?
Sehr geehrter Herr Daldrup,
bedingt durch die derzeit absehbare Gasknappheit drohen im Winter 2022/2023 für nicht systemrelevante gewerbliche Nutzer als erste Gruppe Gassperren. Diese könnten neben der Einschränkung der operativen Tätigkeit (z. B. durch Nichterreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Raumtemperaturen) mittelbar auch Konsequenzen für die Heizsysteme dieser Betriebe haben. Insbesondere bei länger anhaltenden Sperren innerhalb von Frostperioden drohen auch innerhalb der betroffenen Gebäude Frostschäden durch Eisbildung. Da ein solches Szenario bislang mit hoher Wahrscheinlichkeit in keiner Versicherungsklausel der ansonsten für derartige Schäden üblichen Versicherungen berücksichtigt ist, stellt sich die Frage nach der Haftung für solche Schäden. Würden Sie diesen Teilaspekt als relevant bewerten und – wenn ja – in die politische Diskussion zur Vorbereitung auf die oben genannten Szenarien einbringen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr K.
vielen Dank für Ihre Frage.
Bei einer möglichen Gasverknappung ist es nicht die Rede davon, Heizungen ganz herunterzudrehen, sondern die Temperatur zu drosseln. Das bedeutet sowohl in privaten als auch in gewerblichen Räumlichkeiten Temperaturen, die ggf. niedriger sind als üblich aber weit über der Temperatur, die die skizzierten Frostschäden verursacht.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Daldrup