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Bernhard Daldrup
SPD
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29 / 30 Fragen beantwortet
Frage von Heinrich Theo H. •

Herr Abgeordneter, halten Sie es für weiterhin vertretbar, dass auf die Stromsteuer und Gassteuer zusätzlich die Mehrwertsteuer erhoben wird?

Halten Sie die Höhe der Strom- und Gassteuer für angemessen?
Kleinststromverbraucherverbraucher subventionieren in Deutschland Großverbraucher per §19 StromNEV-Umlage. Auch für diese Komponente wird die MwSt. fällig.
Für kleinstverbraucher wird die Energieversorgung zur existenziellen Frage.
Halten Sie das noch für eine soziale Strompreispolitik?
Was gedenken Sie dagegen zu tun?

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Antwort von
SPD

Lieber Theo H.l,

vielen Dank für Deine Fragen, die ich gern beantworte.

Die Mehrwertsteuer wird auf alle Bestandteile des Strom- bzw. Gaspreises erhoben. Neben dem Preis für die Beschaffung und den Vertrieb (sog. Wettbewerbsanteil) sowie den Entgelten für die Netznutzung gehören dazu auch staatlich veranlasste Preisbestandteile wie Umlagen und Steuern.   

Die Systematik, dass alle Preisbestandteile (inklusive Steuern) die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer bilden, ist allerdings keine Besonderheit des Strom- oder Gaspreises. Im Preis von Kaffee oder Alkohol zum Beispiel ist jeweils Kaffee- bzw. Alkoholsteuer enthalten. Beim Kauf wird noch zusätzlich Mehrwertsteuer fällig. Da hier die Preisbestandteile anders als bei der Strom- oder Gasrechnung nicht auf dem Kassenbon aufgeschlüsselt sind, fällt dies jedoch weniger auf.

Der Bundesregierung ist bewusst, dass die hohen Energiekosten die Verbraucherinnen und Verbraucher aktuell stark belasten. Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Um die Bürgerinnen und Bürger von den gestiegenen Kosten zu entlasten, hat die Bundesregierung gleich zwei Entlastungspakete beschlossen und erste Maßnahmen bereits auf den Weg gebracht. 

Maßnahmen des ersten Entlastungspaketes vom 23. Februar 2022

  • Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli: Dadurch spart ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden 133 Euro.
  • Erhöhung der Fernpendlerpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Zudem können höhere Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
  • Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger:innen, Azubis und Studierende: Der Zuschuss wird automatisch ohne Antragstellung ausbezahlt und beträgt für eine Person 270 Euro; bei zwei Personen 350 Euro und bei jeder weiteren Person je 70 Euro. Studierende und Azubis erhalten einmalig 230 Euro.
  • Einmalzahlung von 100 Euro für Bedürftige: Davon profitieren vor allem Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen.
  • Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat für von Armut betroffene Kinder: Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung helfen wir damit denjenigen Kindern, die besondere finanzielle Unterstützung brauchen.
  • Höherer Grundfreibetrag: Der steuerfreie Anteil des Einkommens steigt von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro.
  • Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 200 Euro auf 1200 Euro. Der erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.
  • Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro: Damit erhöhen wir das Nettoeinkommen für viele Arbeitnehmer:innen in Deutschland.
  • Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: Wir verlängern die Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2022 und unterstützen damit Beschäftigte und Unternehmen in der Pandemie.

Maßnahmen des zweiten Entlastungspaketes vom 24. März 2022

  • Energiepreispauschale von 300 Euro für einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige und Selbständige. Zudem unterliegt die Pauschale der Einkommenssteuer, so dass sie umso geringer ausfällt, je höher der Steuersatz ist.
  • Einmalbonus von 100 Euro für jedes Kind: Damit federn wir besondere Härten für Familien ab. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.
  • Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger:innen von Sozialleistungen: Die Zahlung gilt zusätzlich zu der bereits im Februar beschlossenen Einmalzahlung von 100 Euro.
  • Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe: 3 Monate lang 30 Cent weniger für Benzin und 14 Cent weniger für Diesel (europäisches Mindestmaß) .
  • ÖPNV-Flatrate für 9 Euro pro Monat: Sie gilt 90 Tage lang für alle Bürger:innen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Daldrup

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