Frage an Bernhard Daldrup von Niklas D. bezüglich Familie
Guten Tag,
ich habe da mal eine Frage. Und zwar sind meine Eltern und ich uns uneinige wie es aussieht ob ich bei meiner Partnerin in einem anderen Haushalt übernachten darf weil man dazu nichts findet. Wie ist da momentan die Lage?
Mfg N. D.
Sehr geehrter Herr Damhuis,
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die von der Bundesregierung beschlossenen Reglungen im Umgang mit der Corona-Pandemie gelten vorerst bis zum 05. Juni 2020. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Die Einigung umfasst einige Lockerungen, die sich unter anderem auch auf Treffen zwischen Angehörigen zweier Haushalte auswirken. Allerdings gibt es zwischen den einzelnen Bundesländern Abweichungen. In den meisten Bundesländern war bisher das Treffen zwischen Angehörigen zweier Haushalte untersagt. Diese Beschränkungen wurden im Zuge der neuen Einigung gelockert. Fast alle Bundesländer gestatten nun das Treffen mit Angehörigen fremder Haushalte, allerdings unter jeweils unterschiedlichen Auflagen. So dürfen sich in NRW nun wieder Angehörige zweier Haushalte im öffentlichen Raum unter den bestehenden Abstandsregeln und mit Mund-Nasen-Schutz treffen. Ausgenommen sind von diesen Reglungen allerdings Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist hier aber nicht notwendig – man darf also Partnerin oder Partner trotzdem treffen.
Außerdem: Ein Treffen in privaten, geschlossenen Räumen war nie ganz verboten. Zusammenkünfte im „gewöhnlichem Umfang“ waren in den eigenen Räumlichkeiten gestattet. Die Prämisse hierbei war aber stets, „die Kontakte auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.“ Es ist der Vernunft der Bürgerinnen und Bürgern in NRW zu verdanken, dass ein solches Verbot nie notwendig geworden ist. Feierlichkeiten und Veranstaltungen – auch im privaten, geschlossenen Raum – waren und sind allerdings immer noch verboten.
Diese Verordnungen werden sich aber voraussichtlich zum 6. Juni erneut ändern. Ab dann sollen sich „bei privaten Zusammenkünften zu Hause“ und beim „Aufenthalt im öffentlichen Raum“ bis zu zehn Menschen - oder die Angehörigen zweier Hausstände - treffen dürfen.
Bitte informieren Sie sich unbedingt auf den Internetseiten der Landesregierung oder Ihrer Kommune über die für Sie geltenden Schutzmaßnahmen. Beim Bürgertelefon zum Corona-Virus des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW können Sie darüber hinaus unter der Telefonnummer 0211 / 9119-1001 montags bis freitags Ihre Fragen zu den aktuellen Verordnungen stellen.
Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen
Bernhard Daldrup