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Bernhard Daldrup
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Frage von Uwe C. •

Frage an Bernhard Daldrup von Uwe C. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Daldrup

danke für Ihre ausführliche Antwort an mich. Ich meinte in meiner Frage an Sie natürlich die Grundsteuer W und nicht B. Aber das hat sich ja nun geklärt.

Trotzdem habe ich noch einige Nachfragen.

Sie schreiben in Ihrer Antwort u.a.:

"Um die CO2-Bepreisung ab 2021 zu kompensieren, wird die EEG-Umlage deutlich abgesenkt. Steigen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung, wird der Strompreis entlang des Bepreisungspfades weiter gesenkt."

Sie haben aber vergessen zu erwähnen, dass Sie die EEG-Umlage im Jahr 2020 nochmals um 5,5% stark erhöht wird. Die Entlastung, die eventuell dann ab 2021 kommen soll, soll etwa 0,2 bis 0,5% betragen, wie vor einiger Zeit zu lesen war.

Wie können Sie da von einer deutlichen Absenkung reden?

Warum zahlen die großen Stromverbraucher wie die Großindustrie und z.B. die Aluminiumindustrie keine EEG-Umlage während der einfache Bürger die Kosten für die Energiewende tragen muß?

Ich bin Rentner, wohne auf dem Lande, der nächste Bahnhof ist etwa 35km entfernt und ÖNPV gibt es so gut wie nicht.
Was nützt mir da eine Erhöhung der Pendlerpauschale und ein Senkung der MwSt. auf Bahntickets?

Warum nennen Sie die CO²-Steuer nicht Steuer, was sie für den Bürger ja ist, sondern Bepreisung?

Wie viel Tonnen CO² sollen mit Erhebung dieser Steuer eingespart werden (denn darum sollte es ja eigentlich gehen)?
Besonders unter Berücksichtigung dessen, dass sie ja das eingenommene Geld aus dieser Steuer dem Bürger auf anderem Wege zurück geben wollen.

Mit freundlichen Grüßen

U. C.

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Sehr geehrter Herr C.,
gerne antworte ich auf Ihre Fragen.
"Sie haben aber vergessen zu erwähnen, dass Sie die EEG-Umlage im Jahr 2020 nochmals um 5,5% stark erhöht wird. Die Entlastung, die eventuell dann ab 2021 kommen soll, soll etwa 0,2 bis 0,5% betragen, wie vor einiger Zeit zu lesen war.
Wie können Sie da von einer deutlichen Absenkung reden?"

Der Vermittlungsausschuss zum Klimaschutzgesetz hat sich auf einen höheren CO2-Einstiegspreis ab 2021 (25 statt 10 Euro pro Tonne CO2) und damit auch auf eine deutlichere Senkung der EEG-Umlage als geplant geeinigt. Die EEG-Umlage sowie ggf. andere staatlich induzierte Preisbestandteile (Netzentgelte, Umlagen und Abgaben) sollen schrittweise aus den Bepreisungseinnahmen bezahlt werden.

"Warum zahlen die großen Stromverbraucher wie die Großindustrie und z.B. die Aluminiumindustrie keine EEG-Umlage während der einfache Bürger die Kosten für die Energiewende tragen muß?"

Wir wollen mittelfristig das unübersichtliche Umlagensystem rund um die Förderung der Erneuerbaren Energien durch den CO2-Preis ablösen.

"Ich bin Rentner, wohne auf dem Lande, der nächste Bahnhof ist etwa 35km entfernt und ÖNPV gibt es so gut wie nicht.
Was nützt mir da eine Erhöhung der Pendlerpauschale und ein Senkung der MwSt. auf Bahntickets?"

Wenn eine Maßnahme Ihnen persönlich nichts bringt, heißt das nicht, dass diese grundsätzlich nicht sinnvoll ist. Millionen Menschen profitieren von der Erhöhung der Pendlerpauschale bzw. der Einführung der Mobilitätsprämie sowie der Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets. Das Klimapaket enthält auch Maßnahmen, von denen auch Sie profitieren können.
Unter anderem sind massive Investitionen in den ÖPNV geplant. Das Ziel ist, möglichst bald auch ländliche Gebiete ausreichend mit ÖPNV zu versorgen.
Mit der Erhöhung der Bundesmittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für den Ausbau des ÖPNV auf 1 Mrd. Euro jährlich ab 2021 hat die Bundesregierung die Voraussetzungen geschaffen, die Attraktivität des ÖPNV zu verbessern.
Damit bereits in den nächsten Jahren zusätzliche Ausbaumaßnahmen konkret geplant werden können, beabsichtigt die Bundesregierung, die Mittel ab 2025 auf 2 Mrd. Euro jährlich zu erhöhen.

"Warum nennen Sie die CO²-Steuer nicht Steuer, was sie für den Bürger ja ist, sondern Bepreisung?"

Weil diese keine Steuer ist. Was wäre denn damit gewonnen, wenn wir den nationalen Emissionshandel unzutreffenderweise als Steuer bezeichnen?
Für die CO2-Bepreisung standen mehrere Wege in der Diskussion: die Ausdehnung des EU-Emissionshandels, die Einführung eines Emissionshandels auf nationaler Ebene oder die Einführung einer CO2-basierten Komponente im Rahmen einer Energiesteuerreform.
Die Bundesregierung hat sich letztlich für ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) entschieden, das 2021 mit einem Festpreissystem startet. Dabei werden Zertifikate an die Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, verkauft. Die Kosten für die Zertifikate trägt dann der Brenn- und Kraftstoffhandel: Wenn Unternehmen Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin oder Diesel verkaufen, benötigen sie für jede Tonne CO2, die die Stoffe im Verbrauch verursachen werden, ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Daldrup

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