Frage an Bernhard Daldrup von Juergen V. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Daldrup,
mit den heutigen Pressemitteilungen wird verkündet, dass die Obergrenze für das geplante Baukindergeld begrenzt würde.
Grund hierfür wären die Vermeidung von Mitnahmeeffekten.
Welche Gründe liegen noch vor?
Letzte Woche haben CDU/CSU/SPD die Obergrenze bei der Parteienfinanzierung um 15 Prozent angehoben.
Lagen hier keine Mitnahmeeffekte vor?
Wenn Sie Dinge wie das Baukindergeld ankündigen auf die sich Familien eingestellt haben, sollten sie diese auch einhalten.
Die Bundeskanzlerin hat in einem Interview mit dem ZDF im Zuge der Groko-Verhandlungen geäußert, sie würde ihre Versprechen einhalten.
Mit bestem Dank für Beantwortung
und freundlichen Grüßen
J.V.
Sehr geehrter Vanselow,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich antworte Ihnen gern.
Wie Sie vielleicht inzwischen mitbekommen haben, wird es beim Baukindergeld keine Begrenzung der Wohnfläche geben. Darauf hat sich die SPD mit der CDU/CSU im Koalitionsausschuss verständigt.
Die Förderung des Ersterwerbs von Neubau und Bestand durch das Baukindergeld wird auf den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird die Höhe des Baukindergeldes 1.200 Euro je Kind und Jahr betragen und für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt. Das Baukindergeld orientiert sich damit nicht an einer bestimmten Wohnungsgröße, sondern wird unbürokratisch flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 zu versteuerndem Einkommen pro Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind gezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Daldrup