Frage an Bernhard Daldrup von Paulo da S. bezüglich Recht
Als aktiver Freifunker habe ich das Engagement der SPD im Landtag - Nordrhein-Westfalen - zur Kenntnis genommen.
Das Bundesministerium der Justiz stellte vor Kurzem einen Gesetzesentwurf vor mit dem die Vorratsdatenspeicherung (VDS) wieder eingeführt werden soll. VDS ist mit der Freifunkidee nicht vereinbar. Darüber hinaus ist eine anlasslose und vollständige Überwachung aller Bewohner eines Landes ein Markenzeichen totalitärer Systeme und damit grundsätzlich abzulehnen. Nicht umsonst wurde die VDS schon 2011 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erkannt. Die Gründe dagegen sind zahlreich.
Konten Sie sich hier inzwischen schon eine eigene Meinung bilden?
Mit freundlichen Grüßen
Ein Wähler
Sehr geehrter Herr da Silva,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Gerne antworte ich Ihnen.
Der jetzt von Heiko Maas vorgelegte Gesetzentwurf ist viel restriktiver als das vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene, ehemalige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und viel restriktiver als die im Frühjahr 2014 aufgehobene EU-Richtlinie. Er ist auch viel restriktiver, als die sicherheitspolitischen Hardliner der CDU/CSU es wollen. Mit diesem Gesetz, das die grundlegenden Werte Freiheit und Sicherheit in Einklang zu bringen versucht, hätte Deutschland immerhin die strikteste Regelung zur Speicherung von Verkehrsdaten in ganz Europa.
Mit dem vorliegenden Entwurf wird eine eng begrenzte Pflicht für alle Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von wenigen, genau bezeichneten Verkehrsdaten unter Ausnahme von Diensten der elektronischen Post - also Email - eingeführt. Gespeichert werden müssen nur genau bezeichnete Verkehrsdaten, die beim Telefonieren anfallen (Rufnummer, Beginn und Ende des Telefonats, im Fall von Internet-Telefondiensten auch die IP-Adressen). Diese Daten sollen nur für zehn Wochen gespeichert werden. Für die Bezeichnung der Funkzellen, die durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzt werden, gilt eine deutlich kürzere Speicherfrist von vier Wochen. Diese kurze vierwöchige Speicherfrist ist vorgesehen, weil über Funkzellendaten der Aufenthaltsort des Mobilfunknutzers bestimmt werden kann und wir nicht wollen, dass mittels dieser Daten Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile erstellt werden können. Zusätzlich muss im richterlichen Anordnungsbeschluss einzelfallbezogen begründet werden, warum der Abruf von Funkzellendaten erforderlich und angemessen ist. Wichtig ist: Kommunikationsinhalte und aufgerufene Internetseiten dürfen nicht gespeichert werden.
Um die Grundrechte der Betroffenen auf Datenschutz und Schutz ihrer Privatsphäre zu wahren, ist der Datenabruf nur zur Verfolgung von schwersten Straftaten möglich. Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Anwälten oder Ärzten unterliegen einem Verwertungsverbot.
Wichtig ist, dass der Zugriff auf die gespeicherten Daten transparent und restriktiv geregelt ist: Es gibt einen strengen Richtervorbehalt, d. h. nur auf richterlichen Beschluss hin dürfen Ermittlungsbehörden die Daten abrufen und es gibt keine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft oder der Polizei. Im Vergleich zu der vom Bundesverfassungsgericht verworfenen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist der von Minister Maas vorgelegte Straftatenkatalog deutlich reduziert worden. Der Abruf von Daten wird nur für schwerste Straftaten möglich sein. Darüber hinaus müssen die Betroffenen grundsätzlich über jeden Abruf informiert werden. Nach Ablauf der Speicherfrist von zehn bzw. vier Wochen müssen die gespeicherten Daten gelöscht werden.
Der Gesetzentwurf enthält zudem eine datenschutzrechtliche Verbesserung zur geltenden Rechtslage: Das Gesetz wird die Befugnis der Ermittlungsbehörden zum Abruf der genannten Daten abschließend regeln. Speichert ein TK-Anbieter die Daten über den verpflichtend vorgegebenen Zeitraum auf Grund einer anderen Rechtsgrundlage, z.B. zu Zwecken der Vertragserfüllung, weiterhin, so ist der Abruf nach diesem Gesetz dennoch nach Ablauf der 10 bzw. 4 Wochen untersagt. Auch müssen die Server, auf denen die Daten gespeichert werden, innerhalb Deutschlands stehen. Wenn ein Anbieter mit den gespeicherten Daten Datenhandel treibt und diese unbefugt an Dritte weitergibt, ist dies zukünftig eine Straftat.
Der SPD-Parteikonvent vom 20. Juni 2015 hat zudem eine wichtige Ergänzung beschlossen: In dem Gesetzgebungsverfahren soll eine Evaluierung der Gesetzespraxis festgelegt werden. Das ist eine kluge Ergänzung, denn so wird es möglich sein, in Zukunft zu überprüfen, was eine Speicherung von Kommunikationsdaten tatsächlich für die Bekämpfung schwerster Verbrechen bringt. Ich plädiere dafür, die Ergebnisse einer derartigen Evaluation sehr ernst zu nehmen. Sollte sich herausstellen, dass die Regelung keinen Nutzen für die Aufklärung von schweren Straftaten bringt, dann sollte diese überdacht und ggf. abgeschafft werden. Denn dann wäre die angestrebte Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gestört.
Lassen Sie mich noch eine wichtige Anmerkung machen. Verwundert bin ich zuweilen über Aktivisten im Web, die zwar Vorratsdatenspeicherung - und sei sie staatlich noch so gut reguliert - vehement ablehnen, aber keinerlei Probleme damit haben, jede Menge persönlicher Daten bzw. Verhaltensprofile privaten US-Konzernen zur freien Verfügung zu stellen.
Der zentrale Unterschied besteht hier in der zwischengeschalteten, unabhängigen Instanz, die das letzte Wort über die Nutzung der Daten hat. So eine unabhängige Instanz, die über die Verhältnismäßigkeit der Datennutzung und -weitergabe entscheidet, kennen Facebook und Google nicht. Die Trennung der drei Staatsgewalten, ihre Unabhängigkeit voneinander und die gegenseitige Kontrolle gewährleisten hingegen einen verantwortungsvollen Umgang mit gespeicherten Daten. Um auf Ihre Anspielung auf „totalitäre Systeme“ zu kommen: Eben diese grundlegenden Merkmale demokratischer Rechtstaaten verhindern, dass Demokratien durch Maßnahmen wie die Speicherpflicht von Verkehrsdaten Züge totalitärer Systeme bekommen.
Ich wage es an dieser Stelle zu behaupten, dass ein nach den Prinzipien der Gewaltenteilung aufgebauter Rechtsstaat mit unabhängiger Gerichtsbarkeit seinen Bürgerinnen und Bürgern mehr Möglichkeiten zur Wahrung ihrer Grundrechte und mehr Schutz vor Datenmissbrauch bietet als ein profitorientierter Großkonzern.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Daldrup