Frage an Bernhard Daldrup von Klaus H.
Lieber Herr Daldrup,
obwohl ich vermuten könnte, wie Sie zum Thema Fracking, insbesondere in unserer Region stehen, hätte ich doch gerne ein definitives Statement dazu von Ihnen gelesen.
Habe ich eventuell da etwas übersehen?
Mit freundlichen Grüßen,
Klaus Hage
Sehr geehrter Herr Hage,
ich bedanke mich für Ihre Mail vom 1. Juli 2015 und bitte, mir meine Beantwortung erst am heutigen Tage - wegen eines mandatsbedingten Auslandsaufenthaltes - nachzusehen.
Sie stehen mit Ihrer Frage in der Reihe einer großen Anzahl von besorgten, interessierten Bürgerinnen und Bürgern aus dem Bereich Warendorf, die mich in den letzten zehn Monaten vermehrt angeschrieben hatten.
"NEIN" zum Fracking - so titelte eine Pressemitteilung vom 11. April 2015 anlässlich des Besuchs des Bürgermeisters Carsten Grawunder (Drensteinfurt) bei mir in Berlin. Und die Glocke schrieb am 13.04.2015 zum gleichen Anlaß:
< Daldrup teilt die Auffassung, dass unkonventionelles Fracking wegen unbeherrschbarer Risiken derzeit nicht erlaubt werden dürfe. Allerdings, so Daldrup:"Vielen ist nicht klar, dass nach gegenwärtiger Rechtslage unkonventionelles genauso wie konventionelles Fracking grundsätzlich erlaubt ist." >
Was die Region Warendorf betrifft hatte ich mich mehrfach dahingehend geäußert, dass es "an Standorten wie beispielsweise Drensteinfurt kein Fracking geben soll."
In meinem letzten Antwortschreiben (Juli 2015) an Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises heißt es unter anderem :
... Im Rahmen der Gespräche mit der Union und bei den Anhörungen im Deutschen Bundestag hat sich ein Ergebnis deutlich abgezeichnet:
für die Klärung mehrerer zentraler Fragen müssen wir uns noch mehr Zeit nehmen. Es gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Deshalb wurde die zweitet und dritte Lesung der Gesetzentwurfe zum Fracking, vorgesehen am 3. Juli 2015, von der Tagesordnung des Plenums des Deutschen Bundestages genommen.
Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben!
Die Anzahl in einem Gesetz vorgesehener Probebohrungen muss auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzt werden. Gemäß unseres Koalitionsvertrages müssen die Länder zudem im Rahmen der Probebohrungen beteiligt werden.
Bei all diesen Punkten gibt es noch Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU.
Damit wir ein Gesetz bekommen, das dem Schutz des Menschen, der Natur und des Trinkwassers vollumfänglich gerecht wird, liegt der Ball jetzt bei der CDU/CSU.
In den nächsten Wochen werden wir weiter daran arbeiten müssen.
Als kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion aber auch stellvertretendes Mitglied im für Fracking auch zuständigen Umweltausschuss des Deutschen Bundestages werde ich nicht locker lassen, um eine (nach heutigen Erkenntnissen) abgewogene, sichere und Mensch wie Natur beachtende Gesetzgebung zu erreichen. Davon können Sie ausgehen!
Mit freundlichem Gruß
Bernhard Daldrup, MdB