Frage an Bernhard Daldrup von Dieter B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Hallo,
20 000 Erzieher fehlen.
Von der GROKO wird darauf hingewiesen das der Schwerpunkt für Investitionen im Bildungsbereich für Kindergärten ausgegeben wird. Die berufliche Bildung ist zu stärken, um dem drohenden Fachkräftemangel vorzubeugen. Die Regelungen sind jedoch in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich. Kann man dann nicht auch für diesen Ausbildungsbereich die Zuständigkeit vom Bund übernehmen.
Meine Enkelin(Wohnhaft in Sassenberg) würde gerne Erzieherin in einer Kita werden, aber ohne Ausbildungsvergütung kann sich es ihre Familie nicht leisten, auch wir als Großeltern nicht. Kindergeld gibt es auch in Ausbildungen in denen Ausbildungsvergütung gezahlt wird.
Der Bildungserfolg darf nicht von der sozialen Herkunft abhängen und nicht an finanziellen Hürden scheitern. Warum werden für diesen Beruf Bundesweit keine Ausbildungsvergütungen gezahlt?
Mit freundlichen Gruß Dieter Borrmann-Nowack
Sehr geehrter Herr Borrmann-Nowack,
vielen Dank für Ihr Schreiben zur Finanzierung der Berufsausbildung.
Sie haben Recht, die Lage in der Kindertagesbetreuung ist dramatisch. Laut einer kürzlich erschienenen Studie der Bertelsmann Stiftung fehlen für eine angemessene Betreuung nicht 20 000, sondern sogar 120 000 Erzieherinnen und Erzieher.
Wir nehmen dieses Problem sehr ernst. Für diese Legislaturperiode haben wir uns vorgenommen, neben dem Ausbau der Kita-Plätze auch die Qualität der Betreuung zu verbessern. Erst vor wenigen Tagen machte Bundesministerin Manuela Schwesig einen wichtigen Schritt in diese Richtung mit der Fortsetzung des ausgesprochen erfolgreichen Bundesprogramms „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ bis zum 31. Dezember 2015. Insgesamt investiert der Bund in dieser Legislaturperiode rund 750 Millionen Euro zusätzlich in Krippen und Kitas.
In Sachen Bildungsgerechtigkeit bin ich ganz bei Ihnen: Die Chancen auf Bildung dürfen nicht von der sozialen Herkunft abhängen! Bildungsgerechtigkeit war und bleibt ein Kernanliegen der SPD.
Die Ausbildung zur Erzieherin ist eine rein schulische Berufsausbildung und ist als solche Angelegenheit der Länder, die allein zuständig für die Schulausbildung sind. Die betriebliche (duale) Berufsausbildung wird hingegen wegen ihrer maßgeblichen Sachnähe zur Wirtschaft nicht der Kulturhoheit der Länder zugeordnet und wird bundesweit einheitlich geregelt. Die ausbildenden Betriebe tragen zu einem großen Teil die Kosten der dualen Berufsausbildung. Darunter fällt auch die Vergütung der Auszubildenden. Das ist bei der schulischen Ausbildung nicht der Fall. Sie wird ausschließlich aus den Länderhaushalten finanziert.
Dass in der betrieblichen Berufsausbildung eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird, liegt also weniger daran, dass sie in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fällt, sondern vielmehr am deutlich stärkeren Praxisbezug dieser Ausbildung. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Pflichtpraktikum am Ende der Erzieherausbildung ebenfalls vergütet wird.
In der schulischen Berufsausbildung werden zwar keine Ausbildungsvergütungen gezahlt, dennoch gibt es diverse andere Finanzierungsmöglichkeiten für eine Ausbildung zur Erzieherin. Je nach den individuellen Voraussetzungen besteht die Förderungsmöglichkeit nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
Die Förderung nach dem BAföG steht nur Auszubildenden zu, die eine schulische Berufsausbildung absolvieren. Betrieblich Auszubildende sind davon ausgeschlossen, da sie in der Regel Ausbildungsvergütungen bekommen. Die Förderung wird im Unterschied zum Studierenden-BAföG als Vollzuschuss gewährt. Es fallen also keinerlei Rückzahlungen an.
Eine Ausbildung zur Erzieherin ist auch mit dem sogenannten Meister-BAföG nach dem AFBG förderungsfähig, allerdings nur dann, wenn es sich um eine Aufstiegsausbildung handelt, die bereits auf einer abgeschlossenen Ausbildung aufbaut. Die Meisterförderung besteht zu einem Drittel aus einem Zuschuss, der Rest wird als Darlehen gewährt.
Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit, die sowohl bei einer schulischen als auch bei einer betrieblichen Ausbildung besteht, stellt die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) dar. Sie ist bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil die Ausbildungsstätte vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet bzw. in einer Lebenspartnerschaft verbunden oder haben mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben. Eine Berufsausbildung kann dann mit BAB gefördert werden, wenn eine finanzielle Bedürftigkeit festgestellt wird. Die Bedingung der finanziellen Bedürftigkeit ist dann erfüllt, wenn man den Lebensunterhalt, die Fahrtkosten und auch weitere Aufwendungen nicht aus einer anderen Quelle beziehen kann. Um dies festzustellen, wird der gesetzlich festgeschriebene Gesamtbedarf dem Einkommen des Antragstellers, dem Einkommen seiner Eltern und auch dem seines Ehepartners oder Lebensgefährten gegenübergestellt und ermittelt, ob und in welcher Höhe Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt wird.
In der Hoffnung, Ihnen weitergeholfen zu haben,
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Bernhard Daldrup