Portrait von Bernhard Brinkmann
Antwort von Bernhard Brinkmann
SPD
• 10.11.2011

(...) Ein Abgeordneter ist also niemandem Rechenschaft über sein Abstimmungsverhalten schuldig. Ob und wann er unter Umständen einem Gesprächspartner genauer darlegt, welche Entscheidungsgrundlage zu einer bestimmten Abstimmung geführt hat, bleibt ihm vorbehalten. (...)

E-Mail-Adresse