
(...) Das Gesetzespaket umfasst ein unbefristetes Verbot für Fracking im Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas und Erdöl. Die mit Zustimmung der betroffenen Landesregierung durchzuführenden Probebohrungen (nur maximal vier Erprobungsmaßnahmen bundesweit sind zulässig) werden durch eine Expertenkommission wissenschaftlich begleitet. (...)