Frage an Bernd Westphal von Andreas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Herr Westphal,
warum werden die Altersbezuege des Bundespraesidenten nicht den allgemein ueblichen Standards angepasst (d. h. die Altersbezuege sind geringer als die Entlohnung zu aktiven Zeiten)?
Wie beurteilen Sie dies im Hinblick auf die mehrfachen und signifikanten Aenderungen an den Rentengesetzen fuer die Mehrheit der Bevoelkerung?
Wie beurteilen Sie dies auch im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz?
Warum muss/soll/darf der Bundespraesident keine Abstriche in Kauf nehmen?
Sehr geehrter Herr Borde,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Der Ehrensold für ehemalige Bundespräsidenten unseres Landes wird im Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten geregelt. Die derzeitige Regelung stammt aus dem Jahr 1959. Im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Christian Wulff ist die Kontroverse um die Altersbezüge erneut aufgeflammt. Das ist ein bisher nie wieder eingetretener Sonderfall. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht („Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten“), den Sie im Internet finden können. Der wurde seinerzeit von der CDU/FDP-Regierung abgelehnt. Zurzeit sehe ich ebenfalls keine Möglichkeiten für Mehrheiten für Änderungen der Regelungen zu den Altersbezügen. Ich teile die im Antrag enthaltene Begründung und auch Ihre Vorbehalte in der Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Westphal