Was gedenkt ihre Partei zur gleichbehandlung Im Bereich :Einmalzahlung Inflationsausgleich Für Rentner zu unternehmen??? (Bitte nicht wieder mit "Rentner haben 2022 schon soviel bekommen " (300€)
Wir (meine Frau und Ich ) beziehen zusammen eine
Rente von ca.1850 €
Wir waren so" Dumm " (wie 100.000'de andere Rentner) in unserem "Erwerbsleben " zu sparen (ca.50.000€).
Sie können sich ja sicher vorstellen das wir keine
Mietzuschüße oder ähnliches beantragen können
(schonvermögen).
Bei 800€ Miete und 300€ Nebenkosten bleibt nicht mehr viel zum Leben!!!
3,5% Rentenerhöhung (wie für 2024 vorausgesagt) bedeuten bei uns gerade mal ca.60€ mehr.
Überall wird eine " Mindesterhöhung" von mehreren 100€ gefordert und auch genehmigt. Etwas vergleichbares würden sich viele Rentner von ihnen wünschen !!
Im voraus vielen Dank
Jürgen P.
Was können wir von Ihrer Partei erwarten???
Sehr geehrter Herr P.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Energiepreispauschale hat für Arbeitnehmer und Rentner jeweils 300 Euro betragen, wurde also für beide Gruppen jeweils einmal und in gleicher Höhe ausbezahlt.
Daneben laufen in vielen Branchen Tarifverhandlungen. Die sind aber keine Sache der Politik, sondern der Sozialpartner, also der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände. Als Bundestagsabgeordneter habe ich kein Recht, mich hier einzumischen. Das ist auch gut so. Steigende Löhne bedeuten allerdings auch steigende Renten, denn die gesetzlichen Renten sind an die Lohnentwicklung gekoppelt. Steigt der durchschnittliche Lohn der Beschäftigten, steigt auch die Rente der aktuellen Rentnerinnen und Rentner. Dazu gibt es nur eine Ausnahme: Wenn die Löhne sinken, werden die Renten nicht gekürzt. Das verhindert die Rentengarantie.
In einer Sache kann ich Ihnen aber vielleicht ganz konkret helfen: Die Ampelkoalition hat eine große Wohngeldreform gemacht. Um Wohngeld erhalten zu können, darf – neben anderen Voraussetzungen - das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied 60.000 Euro und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied 30.000 Euro verwertbares Vermögen besitzen. Ein angemessener Hausrat, das Kraftfahrzeug und anderes gelten wohngeldrechtlich nicht zum Vermögen. Ich kann ihren Einzelfall nicht beurteilen – aber vielleicht macht es Sinn, hier noch einmal zu prüfen, ob Ihre Frau und Sie nicht doch wohngeldberechtigt sind.
Freundliche Grüße
Bernd Rützel