Bernd Rützel
Bernd Rützel
SPD
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Frage von Uwe C. •

Warum gelingt es den Regierenden nicht, den Fachkräftemangel, aus den über 2,5 Millionen Arbeitslosen in Deutschland zu decken?

Aus den Medien ist heute zu entnehmen, dass der Arbeitsminister und die Außenministerin nach Brasilien reisen, um die, für unsere Wirtschaft dringend benötigten Fachkräfte, dort abzuwerben. Es geht dabei auch um Pflegekräfte.
In Deutschland haben in den letzten Jahren viele gut ausgebildete Pflegekräfte ihren Job gekündigt. Das hatte Gründe, die sicher auch Sie kennen!
Warum wird nicht zuerst versucht, diese gut ausgebildeten Pflegekräfte zurück zu holen? Dazu muß man natürlich die Gründe, die zu den massiven Abwanderungen aus diesem Beruf geführt haben, beseitigen wollen und können. Was haben die Regierenden in dieser Sache bisher getan und mit welchem bisherigen Erfolg in Zahlen?
Warum erklärt Herr Heil einen bestehenden Tarifvertrag in der Pflege bis heute nicht als allgemeinverbindlich? Die Möglichkeit hat er!
Warum wird nicht mehr Druck, wie z.B. in Dänemark oder den Niederlanden üblich, auf Arbeitslose, die arbeiten könnten, aber offensichtlich nicht wollen, ausgeübt?

Bernd Rützel
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Zu Ihrer Frage zum Fachkräftemangel verweise ich auf meine Antwort vom 15. Mai 2023, in der ich Ihnen ausführlich dargelegt habe, dass wir auf beides setzen: Förderung und Weiterbildung der Menschen, die hier sind und Einwanderung von Fachkräften. In dieser Antwort habe ich Ihnen auch zahlreiche Maßnahmen geschildert, mit denen wir arbeitslosen Menschen helfen, einen langfristigen Job zu finden.

Was die Tarifbindung in der Pflege angeht: Hubertus Heil wollte sehr gerne eine Allgemeinverbindlicherklärung für die Altenpflege durchsetzen. Leider hat aber die arbeitsrechtliche Kommission der Caritas am 25. Februar 2021 den Antrag des Pflegearbeitgeberverbands BVAP und der Gewerkschaft ver.di auf eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des von ihnen abgeschlossenen Tarifvertrags in der Pflege durch das Bundesarbeitsministerium abgelehnt. Deswegen sind wir hier einen anderen Weg gegangen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der regelt, dass eine Pflegeeinrichtung, um als solche zugelassen zu sein, entweder selbst tarifgebunden sein oder ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Höhe von in der Region anwendbaren Pflege-Tarifverträgen entlohnen muss. Dies gilt seit dem 1. September 2022. Im Gegenzug sind die Pflegekassen verpflichtet, die steigenden Lohnaufwendungen bei den Verhandlungen der Vergütung der Pflegeleistungen zu berücksichtigen und damit die Refinanzierung der Tarifbindung oder -orientierung zu gewährleisten. Für die Beschäftigten bedeutete dies Gehaltssteigerungen um bis zu 30 Prozent.

Ich halte es für einen wichtigen Schritt, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern, um Menschen für diese wichtige Aufgabe zu gewinnen. Zusätzlich ist aus meiner Sicht aber auch die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland notwendig.

Freundliche Grüße

Bernd Rützel

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