Bernd Rützel
Bernd Rützel
SPD
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Frage von Fiona W. •

Um wieviel % sind die Renten seit 2000 gestiegen und um wieviel % die Pensionen? Ist ein immer weiter klaffender Unterschied noch demokratisch, gerecht und womit zu rechtfertigen/vermittelbar?

Herr Rützel,
ein Dogma in der Demokratie sind Gerechtigkeit und Gleichbehandlung.
1. Warum ist bis heute noch nicht abgeschafft, dass Pensionäre im Vergleich zu Rentnern nicht mehr bis zu 71,75 Prozent ihres Bruttogehalts, das sie in den letzten zwei Berufsjahren erhalten haben, bekommen? Dies ist gegenüber Rentnern in nichts zu rechtfertigen, waren Pensionäre allesamt fleißiger?
Stammt diese Regelung noch, unter komplett anderen Rahmenbedingungen, aus der Weimarer Zeit, also vor 1933?
2. Seit >50 Jahren haben Beamte keine finanziellen Nachteile mehr gegen den restlichen ÖD.. Warum endlich keine Gesetzeänderung, dass auch zur Pensionsberechnung das gesamte Berufsleben zählt, nicht mehr nur die fetten letzen 2 Jahre? Dass Argument der betrieblichen Altersvorsorge für Rentner lasse ich absolut nicht gelten, da diese fast nur von der Industrie gezahlt wird,vom Steuerzahler aber üppig für alle Pensionäre.
3. Wann endlich setzt die SPD dieses Thema auf die Bundestagstagesordnung?

Bernd Rützel
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

die Renten sind seit der Jahrtausendwende stark gestiegen. Die Brutto-Standardrente erhöhte sich zwischen 2000 und 2020 im Westen um 37,6 Prozent und im Osten um 53,8 Prozent. Auch in den letzten Jahren gab es deutliche Erhöhungen. Die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner bekamen zum 01.07.2023 4,39 Prozent mehr im Westen und 5,86 Prozent im Osten. 2022 betrug die Rentenerhöhung im Westen 5,35 Prozent und im Osten 6,12 Prozent. Vergleichbare Zahlen für die Pensionshöhe liegen mir aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsart beider Versorgungsformen nicht vor.

Sie fragen außerdem nach dem historischen Ursprung der Beamtenversorgung. Das Alimentationsprinzip zählt im deutschen Beamtenrecht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. In Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes ist festgelegt: „Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.“ Diese hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums sind wesentlich älter als die Weimarer Republik.

Dass die Beamtenversorgung in Deutschland außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt ist, heißt nicht, dass der Bund für gesetzlich Versicherte nicht ebenfalls sehe hohe Mittel aufwendet. Im vergangenen Haushaltsjahr 2023 gab der Bund 112,5 Milliarden Euro an die Deutsche Rentenversicherung, zusammen mit den Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind es 121,28 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Der gesamte Bundeshaushalt 2023 betrug 476,29 Milliarden Euro. Die Ausgaben für Rentnerinnen und Rentner machen also einen sehr großen Teil der gesamten Ausgaben des Bundes aus. Das ist viel Geld, aber aus meiner Sicht richtig.

Über die zwei unterschiedlichen Systeme zur Altersversorgung, die beide viel Geld kosten, macht sich die SPD seit langem Gedanken. Unser langfristiges Ziel bleibt eine Erwerbstätigenversicherung, an der sich alle beteiligen. Für einen solchen grundsätzlichen Umbau unserer gesetzlichen Altersversorgung brauchen wir allerdings deutliche Mehrheiten, nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern. So kann der Bund beispielsweise seit der Föderalismusreform 2006 nur noch die Versorgung der Bundesbeamten (und Berufssoldaten) regeln. Für die weitaus größere Zahl der Landesbeamten sind die jeweiligen Länder zuständig. Die zunächst erforderlichen Änderungen des Grundgesetzes bedürfen einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.

Mir ist vor allem wichtig, dass wir in Deutschland für alle Beschäftigten, egal ob Beamte oder Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, eine auskömmliche Altersversorgung dauerhaft sichern. Deshalb arbeiten wir im Bund an den Stellschrauben, die wir tatsächlich drehen können, damit die gesetzliche Rente für ein gutes Leben im Alter reicht. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, verdient es, dass die Gesellschaft ihn oder sie im Alter angemessen unterstützt. Deshalb wird es mit der SPD auch weder eine Erhöhung des Renteneintrittsalters noch Rentenkürzungen geben.

Freundliche Grüße

Bernd Rützel

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