Sie haben leider immer noch nicjt darauf geantwortet, warum Rentner kein Inflationsausgleich erhalten
Sehr geehrte Frau F.,
in den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes wurde vereinbart, dass die dort Beschäftigten eine Sonderzahlungen in Höhe von insg. 3.000 Euro erhalten. Das ist einerseits ein Inflationsausgleich, andererseits erhalten sie aber auch bis März 2024 keine andere Gehaltserhöhung. Diese Zahlung wird in mehreren Teilzahlungen ausgeschüttet.
Das Bundesinnenministerium hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem den pensionierten Beamten des Bundes und der Kommunen dieser Inflationsausgleich anteilig zur Höhe des Ruhegehaltssatzes gewährt werden. Sie bekommen ihn also nicht in voller Höhe, sondern bei durchschnittlich 68 Prozent Ruhegehaltssatz durchschnittlich in Höhe von 2.040 Euro. Das ist deren Ruhegehalterhöhung, für sie gibt es keine andere Pensionserhöhung. Eine Nichtübertragung der Inflationsprämie würde für die Pensionäre einer Null-Runde gleichkommen. Die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner bekamen zum 01.07.2023 4,39 Prozent mehr im Westen und 5,86 Prozent im Osten. 2022 betrug die Rentenerhöhung im Westen 5,35 Prozent und im Osten 6,12 Prozent.
Die jährliche Anpassung der gesetzlichen Rente orientiert sich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter. Steigen also die Löhne und Gehälter, folgen die Renten im Folgejahr zum 1. Juli nach. Ein Blick zurück zeigt, dass die Standardrenten von 2010 bis 2022 im Westen um über 32 Prozent und im Osten um über 47 Prozent gestiegen sind. Das Plus für die Rentnerinnen und Rentner lag deutlich über der Inflationsentwicklung in diesem Zeitraum.
Die Auszahlung einer anteiligen Inflationsausgleichsprämie an Pensionärinnen und Pensionäre ist also sozusagen deren „Rentenerhöhung“, für die Rentnerinnen und Rentner in der gesetzlichen Rente wurde die Rente auf anderem Wege erhöht.“
Freundliche Grüße
Bernd Rützel