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Frage von Nikolaus K. •

Frage an Bernd Neumann von Nikolaus K. bezüglich Kultur

Wird die Bundesregierung selbst nach Kulturgütern aus früherem jüdischen Besitz und den ehemaligen Besitzern bzw. Erben suchen oder suchen lassen?

Wird die Bundesregierung Mittel bereitstellen, um ggf. die zurückzugebenden Kulturgüter den Anspruchsberechtigten abzukaufen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kaiser,

Kulturstaatsminister Bernd Neumann dankt Ihnen herzlich für Ihre Frage zum Problemfeld Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Sie sprechen ein wichtiges Thema an: die Provenienzrecherche bzw. Herkunftsforschung. Sie ist die Grundlage zur Beantwortung der Frage, ob ein Kunstwerk aus ehemals jüdischem Besitz, das sich in einer öffentlichen Sammlung befindet, an den ursprünglichen Besitzer bzw. dessen Erben zurück gegeben werden muss bzw. zurück gegeben werden kann.

Für die Durchführung der Provenienzrecherche sind die Träger der öffentlichen Sammlungen zuständig, in der Bundesrepublik sind das zumeist die Länder und Kommunen. In einer "Gemeinsamen Erklärung" haben sie sich 1999 dazu verpflichtet. Der Bund unterstützt aktiv die Provenienzrecherchen in den von ihm (mit)getragenen Einrichtungen, wobei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz eine Vorbildrolle zukommt.
Darüber hinaus befinden sich im Besitz des Bundes Restbestände der sog. "Central Collecting Points", in denen die alliierten Westmächte direkt nach dem Zweiten Weltkrieg herrenloses Kulturgut zusammentrugen, um es den rechtmäßigen Besitzern zurück zu geben. Für die verbliebenen Kunstwerke betreibt der Bund eigene Provenienzrecherchen, auf deren Basis Rückgabeempfehlungen getroffen und Besitzer bzw. Erben gesucht werden können. Zuständig ist hier das Bundesfinanzministerium.

Über diese aktiven Recherchen hinaus, tragen Bund und Länder gemeinsam die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste in Magdeburg, die in einer Internet-Datenbank gefundene und vermisste Kulturgüter verzeichnet und sich bemüht, Suchende und Finder zusammen zu bringen. Sie ist zu erreichen unter www.lostart.de

Was Ihre Frage zum Rückkauf zu restituierender Kunstwerke mit Bundesmitteln betrifft, muss ich betonen, dass für BKM die Rückgabe des entzogenen Kulturguts allein schon aus moralischen Gründen an erster Stelle steht. Wenn es den öffentlichen Sammlungen allerdings gelingt, mit den Eigentümern resp. Erben einen Leih- oder Rückkaufvertrag auszuhandeln, um wichtige Kunstschätze in Deutschland zu halten, begrüßt der Bund diese Lösungen, so sie fair und gerecht sind. Die Bereitstellung eines Rückkauffonds hält Staatsminister Neumann indes für falsch, weil die Dimensionen eines solchen Fonds nicht abgeschätzt werden können und dieser selbst nur mehr Erwartungen und Begehrlichkeiten des Kunstmarktes schüren würde.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Peter Müller
Referat K13 (Rückführung von Kulturgut) beim
Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien