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Frage von Johann F. •

Frage an Bernd Neumann von Johann F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Warum blockieren Sie das Gesetz gegen das Abmahnunwesen, indem Sie durch einen neuen Einwand solch hohe Hürden setzen? Es ist doch so, dass zuvorderst die Abmahnanwälte Geld verdienen und Anwaltskanzleien sich spezialisiert haben in Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen. Das Recht des Künstlers auf sein geistiges Eigentum ist vorgeschoben, dies kann man durchaus anders ändern so dass der Künstler zu seinem Recht kommt ohne dass die Bürger unverhältnismäßig zur Kasse gebeten werden. Außerdem wird momentan die Unschuldsvermutung ad absurdum geführt, weil der "Verdächtige" von vornherein als schuldig gilt und mühsam seine Unschuld beweisen muss.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Forster,

Ihr Schreiben, mit dem Sie Ihren Unmut hinsichtlich einer - laut Presseartikeln - Blockade des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken zum Ausdruck bringen, habe ich erhalten. Eine Richtigstellung in dieser Angelegenheit ist mir sehr wichtig.

Ich unterstützte ohne Einschränkungen das Ziel, rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen rasch einen Riegel vorzuschieben und so Verbraucher zukünftig wirksam gegen diese „Abzocke“ im Internet zu schützen. Eine generelle Blockade des Gesetzes wird es daher durch mich nicht geben und gab es auch bislang nicht.

Notwendig ist es aber, über das berechtigte Ziel des Verbraucherschutzes nicht diejenigen aus den Augen zu verlieren, die ebenfalls ein berechtigtes Interesse an einem wirksamen Schutz im Internet haben. Dies sind insbesondere die Urheber und Kreativen, die von der Verwertung ihrer kreativen Leistung leben müssen und durch illegale Up- und Downloads im Internet besonders betroffen sind. Ich habe mich daher im laufenden Gesetzgebungsverfahren dafür ausgesprochen, die vorgesehene Deckelung der Abmahngebühren nur dort zu lockern, wo Urheberrechtsverletzungen mit hohem Schadenpotential - etwa bei illegalen Angeboten in besonders großen Mengen - und ggf. bewusst mit krimineller Energie begangen werden. In diesen Fällen muss den Urhebern eine effektive Rechtedurchsetzung möglich bleiben, da es gerade solche Verstöße gegen das Urheberrecht sind, die unsere Künstler und Kreativen in ihrer Existenz gefährden. Nur dann sollten auch weiterhin höhere Abmahngebühren möglich sein, da nur so eine wirksame Rechtedurchsetzung möglich bleibt. Zu Lasten eines wirksamen Schutzes der Verbraucher ginge dies nicht.

Ich hoffe, dass Sie vor diesem Hintergrund die von mir gemachten Vorschläge zur Änderung des Gesetzentwurfes nachvollziehen können. Ich bin sehr zuversichtlich, dass sich die Regierungskoalition in Kürze auf einen entsprechenden Gesetzentwurf geeinigt haben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Neumann, MdB