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Bernd Neumann
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Frage von Jörn von H. •

Frage an Bernd Neumann von Jörn von H. bezüglich Recht

Als CDU Vertreter sind sie sicherlich überzeugt, dass unser Kanzler "das Handtuch geworfen" hat, weil er durch die unterschiedlichen Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat in seiner Machtausübung eminent behindert wird. Die natürliche Konsequenz wäre also keine "Wahl" sondern ... tja was denn? Egal was ausser der CDU an die Macht käme, würde die Situation, die zur Wahl führt ja nicht wirklich verändern und alles käme vielleicht noch schlimmer. Wieso sagt die CDU sowas eigentlich nicht als DAS ARGUMENT? Wie stehen Sie eigentlich zu diesem Grundsatzdilema? Müßte man nicht vielleicht um solchen "Ineffzienzien" für immer den Gar aus zu machen, zumindestens alle "Wahlen" grundsätzlich zeitlich gleich takten, so dass das Stimmvolk gar nicht mehr solche Schieflagen erzeugen könnte?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr von Holten,

für Ihre Email vom 07.08.2005 danke ich Ihnen. Leider gehen Sie in Ihrem Schreiben an mich von einer verkehrten Annahme aus. Sie haben die Vermutung geäußert, daß ich als CDU-Repräsentant der Meinung sei, daß Bundeskanzler Schröder "das Handtuch geworfen" habe, weil er durch die unterschiedlichen Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat in seinen Re­gierungsgeschäften stark behindert wurde. Diese Begründung stammt von Herrn Müntefering.

Schröder hat der Öffentlichkeit im Bundestag offenbart, daß er in der Bun­destagsfraktion der SPD nicht mehr über den nötigen Rückhalt für seine Politik ver­fügt. Der Streit mit dem linken Flügel der SPD hat den Ausschlag für die Vertrau­ensfrage im Bundestag gegeben. Dieser Streit ist es auch, der wichtige Entscheidun­gen für Deutschland blockiert und sogar verhindert hat, was Deutschland in seiner Entwicklung massiv schadet.

Ihre Ausführungen zu den unterschiedlichen Mehrheitsverhältnissen im Bundestag und Bundesrat ist auch immer beliebter Bestandteil von SPD-Märchenstunden. Von einer Blockade durch die Union kann keine Rede sein. CDU und CSU haben in der zweiten Amtszeit von Rot-Grün im Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bun­desrat nur eines von 87 Gesetzesvorhaben verhindert. In allen anderen Fällen hat die Union konstruktive Lösungen im Sinne der Bürger erreicht.

Die Schwierigkeit bei Wahlen, die alle an einem Tag stattfinden, wäre der Umgang mit vor­gezogenen Neuwahlen, wie sie z. B. in Bremen 1995 statt fanden und nun auch wie­der in Berlin anstehen. Es wäre sicher nicht im Sinne einer effizienten Politik, dass je­des Mal, wenn ein Landtag vorzeitig neu gewählt wird, alle anderen, funktionierenden Landesregierungen auch aufgelöst werden müssten. Zudem würde dann in enormem Maß das verfassungsrechtlich garantierte Vertrauen der Bürger in die Dauer der Le­gislaturperiode und in die Länge der Dienstzeit der von ihnen gewählten Abgeord­neten verletzt. Eine Angleichung der Wahltermine würde also nicht nur die politische Arbeit behindern, sondern auch das Demokratieprinzip des Grundgesetztes in der Ausformung des Legitimationsgedankens verletzen.

Ein anderes Hindernis auf dem Weg zu einer Einheitswahl sind zudem die unter­schiedlichen Legislaturperioden der einzelnen Länder. Auch wenn die meisten Län­der mittlerweile einen fünfjährigen Wahlrhythmus haben, findet die Landtagswahl in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und auch in Bremen alle vier Jahre statt. Diese Legislaturperioden sind in den einzelnen Landesverfassungen festgeschrieben und beruhen auf dem verfassungsgemäßen Recht zur Selbstbe­stimmung der Länder. Folglich ist es bei der derzeitigen föderalen Struktur Deutschlands weder möglich noch sinnvoll Landtagswahlen und Bundestagswahlen auf den gleichen Termin zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Neumann