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Frage von Jochen S. •

Frage an Bernd Neumann von Jochen S. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Neumann,

heute habe ich erfahren, dass Sie mit der Äußerung "Es gibt kein Recht auf Privatkopie" als neuer Kulturstaatsminister Stellung bezogen haben.
(Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kulturstaatsminister-Es-gibt-kein-Recht-auf-Privatkopie-871314.html )

1. Halten Sie es nicht für verfrüht hierzu Stellung zu beziehen und dabei nur zu fordern?

2. Warum wird nicht im gleichen Zug erwähnt, das die Pauschalabgaben auf ein Medium (wie z.B. Rohlinge) entfallen oder haben Sie dies gar nicht vor? Dann würde sich doch der Bund an illegalen Tätigkeiten bereichern?!

3. Warum soll ich für ein Musikstück 5x zahlen, wenn ich es a) im Auto, b) auf meinem mobilen Musikplayer (z.B. mp3-Player), c) im Wohnzimmer hören möchte und zusätzlich d) meine Lebenspartnerin (mobiler Player) und e) mein Kind auch die Musik gerne hören möchte? Warum hat der/die KünstlerIn bzw. die Musikindustrie es verdient mich so zu schröpfen? Schließlich komme ich dem Künstler entgegen, dass ich das Stück bezahle und es im unseren Kreise bleibt, in dem es gehört wird.

4. Wenn Sie als Kulturminister Stellung hierzu beziehen, warum soll ich ein Vermögen für Subventionen zahlen (die auch in die Kultur fließt), um dann am Ende nochmal richtig tief in die Tasche gegriffen zu werden? Nehmen Sie hierdurch nicht auch Geringverdienern die Möglichkeit an der Kultur teilzunehmen bzw. schränken dies ein?

5. Wenn es kein Recht auf Privatkopie gibt, warum dann ein Recht auf Kultursubvention? Und bitte nicht abwiegeln, dass es doch zwei unterschiedliche Dinge sind, eine Begründung wäre mir da lieber. (Mir ist bekannt, dass [Kultur = nur Musik] nicht zutrifft)

6. Wie viele Künstler ohne Einfluss von den Verwertern kennen Sie, die auch dieser Auffassung sind? Und da diese Künstler dafür eintreten, würde ich es begrüßen, wenn diese sich auch öffentlich dazu bekennen würden. Sonst sehe ich hier nur Argumente einer Verwertungslobby.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Stendel

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Sehr geehrter Herr Stendel,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „Privatkopie“, die ich hiermit gerne beantworte. Ihre Frage bezieht sich auf meine Äußerungen in einem promedia - Interview, das im Internet teilweise gekürzt wiedergegeben worden ist.

Meine Formulierung „es gibt kein Recht auf Privatkopie“ ist juristisch korrekt, denn die Praxis der „Privatkopie“ wird gesetzlich „nur“ gebilligt und fußt im juristischen Sinne nicht auf einem „(Grund-)Recht auf Privatkopie“. Das Urheberrecht erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Privatkopien, also eine Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes zum privaten Gebrauch. Ich habe nicht in Frage gestellt, dass es zu privaten Zwecken erlaubt ist, ein urheberrechtliches Werk zu kopieren. Natürlich darf jeder zum privaten Gebrauch z. B. einen Artikel aus einem Buch kopieren oder auch eine Kopie zum privaten Gebrauch von einer CD machen, die er gerade gekauft hat, sofern hierzu kein Kopierschutz umgangen werden muss. Dieser Grundsatz ist explizit in § 53 Urheberrechtsgesetz geregelt und soll auch nicht abgeschafft werden.

Meine Aussagen zielten nicht darauf ab, die bisherige Praxis der zulässigen Privatkopie zu ändern, sondern darauf, das Bewusstsein dafür zu schaffen, dass urheberrechtlich geschützte Werke nicht unbeschränkt kopiert werden dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Neumann, MdB
Staatsminister für Kultur u. Medien