Frage an Bernd Neumann von Wolfram M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Neumann,
warum muß ich mir Werbeanrufe gefallen lassen, sogar Sonntags und warum
gibt es keinen echten Datenschutz?
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr Moll,
ich möchte mich für Ihre Frage zum Thema unerwünschter Werbeanrufe bedanken.
Seit dem 4. August 2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Kraft getreten. Demzufolge müssen Sie sich die unerwünschten Werbeanrufe nicht länger gefallen lassen:
Mit dem neuen Recht wird klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Verstöße gegen das bestehende Verbot können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Des Weiteren gilt, dass Anrufer ihre Nummer nicht mehr unterdrücken dürfen, um ihre Identität zu verschleiern. Die Geldbuße beträgt hier bis zu 10.000 Euro. Mit diesem Gesetz erhalten Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben.
Jeder Verbraucher kann nunmehr gegen unerwünschte Telefonwerbung vorgehen. Ordnungswidrigkeiten werden von der Bundesnetzagentur geahndet. Unter folgendem Link können Sie ein Formular herunterladen, mit welchem Sie die unerwünscht erhaltene Telefonwerbung anzeigen können.
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/2.html
Hinweise: „Rufnummernmissbrauch - Spam - Unerlaubte Telefonwerbung“
Formular: „Unerlaubte Telefonwerbung“ im PDF-Format
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Neumann