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Bernd Neumann
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Frage von David S. •

Frage an Bernd Neumann von David S. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Neumann,
Wie mir zu Ohren gekommen ist, planen die Rechteverwerter der GEMA eine Gebührenerhöhung von 600% !!! ihrer Tarife für Konzertveranstalter.

Mal davon abgesehen, dass die Gema meiner Meinung nach (und auch nach der Meinung eines riesigen Teils der aufstrebenden Künstlern in Deutschland) ein sehr ungerechtes und überholtes Gebührenmodell pflegt, ist diese Massnahme mitten in dieser riesigen Rezession schon ein starkes Stück.

Ich habe das Gefühl, die Praktiken der Gema unterliegen nicht der geringsten demokratischen oder gar juristischen Kontrolle. Ich habe in meinem Bekanntenkreis mehrere Musiker, die gut von ihrer küstlerischen Arbeit leben können, allerdings hat noch kein Einziger von ihnen ein gutes Wort über die Gema verloren. Ich denke Sie sind vertraut mit der Kritik an der Gema und ihrem Verteilungsschlüssel, der vorallem den bekannten Künstlern nutzt und junge Küstler benachteiligt. Ich frage mich, wie in Zukunft die kulturelle Vielfalt in der Musik noch aufrechterhalten werden soll?

Nicht dass Konzertkarten schon teuer genug sind, ist es jetzt langsam wirklich so weit gekommen, dass Livekonzerte nur noch einem eingeschränkten Kreis von "Besserverdienenden" vorbehalten bleibt?

Ich würde Sie hiermit als Zuständiger für Kultur in Deutschland um ein Statement zur dieser Angelegenheit bitten.

Mit freundlichen Grüßen,
D.Schmidt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

ich möchte mich für Ihre Frage bedanken und antworte Ihnen sehr gern. Selbstverständlich habe ich als Kulturstaatsminister ein grundsätzliches Interesse daran, dass Künstler gerecht behandelt werden und nicht zu kurz kommen.

Die Aufsicht über die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) - die als Verein organisiert ist - nimmt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München wahr. Diese Zentralbehörde auf dem Gebiet des Rechtsschutzes in Deutschland ist eine dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) nachgeordnete Behörde. Die DPMA entscheidet nicht nur - im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt - darüber, ob die GEMA als Verwertungsgesellschaft überhaupt tätig werden darf, sondern achtet darauf, dass diese den ihr gesetzlich obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

Darunter zählt auch die Überprüfung der gesetzlichen Verpflichtungen, wonach die Verteilung der Einnahmen in § 7 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz wie folgt geregelt ist: "Die Verwertungsgesellschaft hat die Einnahmen aus ihrer Tätigkeit nach festen Regeln (Verteilungsplan) aufzuteilen, die ein willkürliches Vorgehen bei der Verteilung ausschließen. Der Verteilungsplan soll dem Grundsatz entsprechen, dass kulturell bedeutende Werke und Leistungen zu fördern sind. Die Grundsätze des Verteilungsplans sind in die Satzung der Verwertungsgesellschaft aufzunehmen."

Hält ein Nutzer einen Tarif für unangemessen, kann er die Schiedsstelle beim DPMA anrufen, welche auf eine gütliche Beilegung des Falls hinzuwirken hat und einen Einigungsvorschlag unterbreitet. Führt dies noch zu keiner Einigung, kann der Nutzer vor den ordentlichen Gerichten klagen.

Derzeit befasst sich die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes auch mit der Frage der Tariferhöhung für Konzertveranstalter, da diese vom Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft und dem Verband der Deutschen Konzertdirektionen angerufen wurde. Dies ist das gesetzlich vorgesehene Verfahren in einem solchen Fall. Auch in diesem Fall wird also - entweder über die Schiedsstelle oder aber gerichtlich - geklärt werden, welcher Tarif beziehungsweise welche Erhöhung angemessen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Neumann