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Frage von Joerg H. •

Frage an Bernd Neumann von Joerg H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Neumann (MdB),

ich bedanke mich zunächst für Ihre Bereitschaft sich hier bei abgeordnetenwatch.de der Meinung Ihrer Wähler und auch Nicht-Wähler zu stellen.
Meine Frage bezieht sich auf die Abstimmung vom 18. Juni zum Gesetz zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen".
Wie Sie während der vorausgehenden Diskussionen sicher gehört haben ist dieses Gesetz erheblich umstritten und wird von zahlreichen Gruppierungen abgelehnt. Unter zahlreichen anderen Gründen auch deshalb weil es in vielen Teilen offen den Vorgaben unseres Grundgesetzes (Artikel 10GG z.B.) und der Gewaltenteilung widerspricht.
Wie kommt es dass Sie sich bei der Abstimmung enthalten haben anstatt eindeutig dagegen zu stimmen und im weiteren Verlauf für ein wirksameres und rechtsstaatliches Vorgehen gegen Kinderpornografie zu kämpfen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hinz,

an der Abstimmung zum Gesetz zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" am 18. Juni konnte ich leider wegen eines zwingenden auswärtigen Termins nicht teilnehmen. Ich halte es aber für unverzichtbar, dass der Schutz der Würde eines Kindes online genauso konsequent stattfindet, wie im realen Leben. Diesem Anliegen wird das Gesetz zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" meines Erachtens gerecht, ohne das Grundgesetz zu verletzen.

Mit dem Gesetz werden der Zugang, die Verbreitung und die Besitzverschaffung von kinderpornographischen Inhalten erschwert. Wer im Internet kinderpornographische Seiten aufruft, bekommt künftig ein Stopp-Schild zu sehen. Die Daten von Besuchern der mit einem Stopp-Schild gekennzeichneten Webseiten werden nicht gespeichert, niemand kommt unter Generalverdacht. Die kinderpornographischen Angebote werden durch das Bundeskriminalamt auf einer Sperrliste erfasst, die ein unabhängiges Gremium prüft. Anhand dieser Listen blockieren die Provider den Zugang zu den entsprechenden Internetauftritten. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine Evaluierung erfolgen.

Erfahrungen in zahlreichen europäischen Ländern wie Norwegen, Italien und Großbritannien zeigen, dass solche Sperrungen durchaus eine Wirkung erzielen. Auch in Ländern wie Neuseeland und Kanada werden solche Webseiten gesperrt.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Neumann MdB
Staatsminister für Kultur und Medien