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Frage von Stefan G. •

Frage an Bernd Neumann von Stefan G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Neumann,

glauben Sie nicht, dass ein Internetverbot für Copyright-Verletzter verfassungswidrig ist, da Sie die Familie des "Straftäters" in Sippenhaft nehmen würde? Wenn mein Sohn Urheberrechte verletzt, kann ja nur der DSL-Anschluss der gesamten Familie gesperrt werden. Ich, meine Frau und meine Kinder werden also bestraft, obwohl wir selbst nicht straffällig wurden?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Geem,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich hiermit gerne beantworte.

Bedauerlicherweise beruht Ihre Stellungnahme vermutlich auf einer durch und durch fehlerhaften Meldung auf "www.heise.de". "heise online" habe ich bereits auf die falschen Zitate hingewiesen.

Ich habe in keinem Wort Internetsperren erwähnt. Allerdings bin ich der Meinung, dass gegen massenhafte Urheberrechtsverletzungen vorgegangen werden muss. In meiner Rede heißt es wörtlich: "Die Novellierung des deutschen Urheberrechts (1. und 2. Korb) war ein Schritt in die richtige Richtung - aber weitere Schritte müssen folgen. Mittlerweile haben andere Länder in Europa wie Schweden und Frankreich vorgemacht, wie man der Internetpiraterie einen Riegel vorschiebt. Wir werden sehen, wie sich insbesondere das französische Modell der Verfolgung und Ahndung von Urheberrechtsverletzungen im Internet bewährt. Natürlich kann man das aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Ausgangslage nicht 1:1 übernehmen, aber es kann nicht sein, dass bei uns gar nichts geht. Selbstverständlich müssen wir Urheberschutz und Datenschutz in Einklang bringen. Wir brauchen Kooperationsvereinbarungen zwischen Providern, Rechteinhabern und Verbrauchern." Zu dem stehe ich. Meine gesamte Rede können Sie unter www.kulturstaatsminister.de nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Neumann MdB
Staatsminister für Kultur und Medien