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Frage von Ole V. •

Frage an Bernd Lynack von Ole V. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Lynack,

Ihre Stellungnahme zur Petition "Frau Ministerin, erhalten Sie unsere schulische Vielfalt und das Elternrecht auf freie Schulwahl!" ( https://www.openpetition.de/petition/stellungnahme/frau-ministerin-erhalten-sie-unsere-schulische-vielfalt-und-das-elternrecht-auf-freie-schulwahl ) ist zum großen Teil identisch mit der Stellungnahme von Herrn Tonne.

Meine Fragen an sie lauten daher:

1. Haben Sie den Text übernommen oder wurde Ihr Text von Herrn Tonne übernommen?

2. Wenn dieser Text nicht von Ihnen selbst stammt, sondern von einer anderen Quelle übernommen wurde, warum geben Sie diesen Text als Ihr Werk aus (Plagiat) und kennzeichnen ihn nicht als Zitat mit Quellenangabe?

Mit freundlichem Gruß
Ole Vanhoefer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Vanhoefer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen, die ich hiermit gerne beantworte.

Ihre Petition haben Sie nicht nur an mich, sondern an alle Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion m. d. B. um Abgabe einer Stellungnahme geschickt.

In unserer Fraktion haben wir die Novelle des Niedersächsischen Schulgesetzes in den vergangen Wochen und Monaten intensiv beraten. In diesen Beratungen ist selbstverständlich auch die von Ihnen eingereichte Petition berücksichtigt worden. Am Ende der Beratungen haben wir in unserer Fraktion eine einheitliche Position sowohl zur Novelle des Niedersächsischen Schulgesetzes, als auch zu Ihrer Petition entwickelt und verabschiedet. Diese einheitliche Position haben wir Ihnen mitgeteilt. Von Abschreiben kann deshalb keine Rede sein, weshalb ich Ihren Vorwurf des Plagiats nicht nachvollziehen kann und hiermit auch zurückweise.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Lynack

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Vanhoefer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen, die ich hiermit gerne beantworte.

Ihre Petition haben Sie nicht nur an mich, sondern an alle Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion m. d. B. um Abgabe einer Stellungnahme geschickt.

In unserer Fraktion haben wir die Novelle des Niedersächsischen Schulgesetzes in den vergangen Wochen und Monaten intensiv beraten. In diesen Beratungen ist selbstverständlich auch die von Ihnen eingereichte Petition berücksichtigt worden. Am Ende der Beratungen haben wir in unserer Fraktion eine einheitliche Position sowohl zur Novelle des Niedersächsischen Schulgesetzes, als auch zu Ihrer Petition entwickelt und verabschiedet. Diese einheitliche Position haben wir Ihnen mitgeteilt. Von Abschreiben kann deshalb keine Rede sein, weshalb ich Ihren Vorwurf des Plagiats nicht nachvollziehen kann und hiermit auch zurückweise.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Lynack