Frage an Bernd Lynack von Wilfried N. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Lynack,
die Frage vom 23. Nov.20 haben Sie sehr ausführlich beantwortet.
Haben Sie im Zusammenhang mit den Straßenausbaubeiträgen in Niedersachsen auch eine zukunftweisende Antwort auf die nachfolgende Besonderheit in der Besteuerung bei Kapitalanlegern und privaten Personen?
1. Für Rentner, Arbeitnehmer sowie Angestellte mit ihrer Selbstgenutzten Immobilie ist KEINE steuerrechtliche Geltendmachung der Straßenausbaubeitragssatzung vorgesehen, trotz staatlicher Empfehlung Vorsorge für das Alter zu treffen. > Kosten der privaten Lebensführung sind in § 12 EstG geregelt <
2. Für das gleiche Objekt kann der Kapitalanleger (Gewerbetreibende, Unternehmer, Wohnungsbaugesellschaften, usw.) die Straßenausbaubeiträge vorteilhaft umlegen oder steuerlich nutzen. > Betriebsausgaben sind in § 4 Abs. 4 EstG definiert <
Das Steuerrecht wird man nicht ändern, aber wollen Sie und die SPD diese (STRABS) Ungerechtigkeit in Niedersachsen beibehalten und über die nächste Landtagswahl 2022 fortsetzen?
MFG
W.Nöhring
Sehr geehter Herr Nöhring,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bezüglich Ihrer beiden Fragen ist mir die Rechtslage bzw. die Rechtssprechung wie folgt bekannt: Straßenausbaubeiträge sind in der Regel keine Handwerkerleistung im Sinne des Steuerrechts, da ein direkter Bezug zum eigenen Eigentum fehlt. Das gilt für alle Eigentümerinnen und Eigentümer, auch für Unternehmen.
Eine komplette Abschaffung der Beiträge lehnen weder ich noch meine Partei grundsätzlich ab. Angesichts der nötigen, nicht unerheblichen, Gegenfinanzierung hat das für uns eine andere Priorität gegenüber anderen Vorhaben. Das Geld ist bspw. bei Bildung, Sozialwohnungsbau, Gesundheitswesen etc. besser und auch sozial gerechter angelegt. Eine Abschaffung der Beiträge würde zudem sehr wahrscheinlich zu einer deutlichen Belastung von Mieterinnen und Mietern führen, also gerade der Gruppe, die sie selbst angesprochen haben. Der Straßenausbau würde dann höchstwahrscheinlich durch Steuern finanziert werden müssen. Diese können Vermieter vollumfänglich mit der Nebenkostenabrechnung auf die Mieterinnen und Mieter umlegen.
Aus den genannten beiden Gründen halte ich eine Abschaffung der Beiträge, gerade auch aus sozialen Gründen, für den falschen Weg. Die beschlossene Reform der Beiträge bietet hier sehr viel bessere und gerechtere Möglichkeiten. Diese können wir allerdings nicht als Land verordnen.
Bzgl. steuerrechtlichen Fragen würde ich sie bitten, sich z.B. an Ihre Bundestagsabgeordnete Frau Lühmann zu wenden, da die Steuerpolitik eine Kompetenz des Bundes ist.
Viele Grüße aus Hildesheim
Ihr Bernd Lynack