Frage an Bernd Lynack von Andrea H. bezüglich Gesundheit
Wahlfreiheit der Geburt; Haftpflichtversicherung für Hebammen
Sehr geehrter Herr Lynack,
Jede Schwangere kann sich während der Schwangerschaft durch eine Hebamme betreuen lassen (§ 24d SGV V) und hat das Recht den Ort der Entbindung frei zu wählen (§ 24f SGB V).
Hebammen sind per Gesetz dazu verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung beträgt für eine freiberufliche Hebamme, die auch Geburtshilfe anbietet, mittlerweile ca. 4.500 EUR jährlich. Dem gegenüber steht ein Stundenlohn von ca. 8,50 EUR.
Ab Juli 2014 soll die Haftpflichtprämie für Hebammen erneut um 20 Prozent erhöht werden. Im Gegenzug wird es ab 1.7.2015 wohl keine Gruppenversicherung innerhalb der Hebammenverbände mehr geben, so dass nur noch eine Versicherung als alleiniger Anbieter verbleibt.
Daher gibt es kaum noch Hebammen die Geburtshilfe leisten. Aber auch die Hebammen die nur Vor- und Nachsorge anbieten sind von Steigerung der Prämien betroffen. Zu befürchten ist, dass eine Grundversorgung wird nicht mehr flächendeckend gewährleistet ist.
Zwar wurde im Koalitionsvertrag eine angemessene Vergütung von Hebammen festgeschrieben, aber für das mangelnde Angebot von Berufshaftpflichtversicherung und die hohen Beiträgen dieser Versicherung fühlt sich die Politik / Gesetzgebung offensichtlich nicht verantwortlich.
Dabei hat die Bundesregierung im Jahre 2000, vertreten durch die damalige Gesundheitsministerin Andrea Fischer, die Erklärung von München (Pflegende und Hebammen / Ein Plus für Gesundheit) der WHO unterschrieben. Sie erklärte, das Prestige der Hebammen zu stärken und das Potenzial dieser Berufsgruppe voll auszuschöpfen um eine hochwertige, effiziente, zugängliche und chancengleiche Gesundheitsleistung sicher zu stellen.
Unter den gegebenen Umstände kann hiervon kein Rede sein.
Wie sehen Sie die geschilderte Situation?
Sehr geehrte Frau Hartleb,
vielen Dank für Anfrage. Ohne große Umschweife kann ich Ihnen sagen, dass ich Ihre Sicht der aktuellen Problematik im Wesentlichen teile. Eine flächendeckende gute Versorgung mit Geburtshilfe in Niedersachsen ist außerordentlich wichtig. Das drohende Aus der freiberuflichen Hebammen und vor allem der Geburtshilfe muss unbedingt verhindert werden.
Die niedersächsische Regierungskoalition aus SPD und Grünen hat zu diesem Thema einen Antrag in den Landtag eingebracht, der das Thema behandelt und noch in dieser Woche beraten wird. Sie finden den Antrag auf den Internetseiten des Landtages ( www.landtag-niedersachsen.de ) in der Rubrik „Parlamentsdokumente“ unter der Drucksachsen-Nummer 17/1329.
Ich möchte Ihnen unseren konkreten Lösungsansatz in dieser Sache dennoch kurz darlegen. Wir unterstützen die Forderungen des Deutschen Hebammenverbandes, dass die Berufshaftpflicht der Geburtshilfe in die gesetzliche Unfallversicherung überführt wird oder dass alternativ ein Fonds eingerichtet wird, der aus Steuermitteln finanziert ist und mit dem eventuelle Schäden oberhalb der Haftungshöchstgrenzen der Versicherungen bezahlt werden. So könnten die Belastungen für Hebammen reduziert und in Grenzen gehalten werden und dem drohenden Ende der Geburtshilfe in Deutschland vorgebeugt werden. In diesem Zusammenhang begrüßen wir den auch von Niedersachsen unterstützten Beschluss des Bundesrates, sowie die Tatsache, dass auf Bundesebene unter Federführung des Gesundheitsministeriums eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die nach schnellen Lösungen sucht.
Darüber hinaus setzen wir uns als rot-grüne Koalition in Niedersachsen dafür ein, dass der Hebammenberuf generell wieder attraktiver und gerechter bezahlt wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Lynack