Frage an Bernd Lynack von Uli T. bezüglich Bildung und Erziehung
Guten Tag Herr Lynack,
ich möchte diese Gelegenheit nutzen und gerne ihre Meinung über die neuen GEZ Gebühren erfahren. Ich möchte ihnen dazu einige Fragen stellen:
Halten Sie es für richtig, dass sich Geringverdiener und Studenten ohne Bafög nicht von diesen Gebühren befreien können, selbst wenn diese keinen Fernseher besitzen?
Warum zahlen Betriebe zusätzlich eine Gebühr, die natürlich auf die Produkte aufgeschlagen wird und damit jeder mit jedem Brötchen nochmals Gebühren bezahlt ?
Halten Sie ein Gebührenaufkommen von erwarteten 9.000.000.000 Euro pro Jahr nicht auch für etwas sehr hoch?
Erfüllt das Öffentlichrechtliche Fernsehen mit diesem Geld auch den Auftrag nach Bildung?
Mir würden noch viele Fragen zu diesem System einfallen aber das war es erst mal. Freue mich schon auf klare Antworten.
Schönen Tag
U. Thiel
Sehr geehrter Herr Thiel,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich hiermit gern beantworte.
1. Frage: Halten Sie es für richtig, dass sich Geringverdiener und Studenten ohne Bafög nicht von diesen Gebühren befreien können, selbst wenn diese keinen Fernseher besitzen?
Studierende, die BaföG beziehen sind bereits von der Gebühr befreit. Ich würde es begrüßen, wenn auch Menschen mit geringem Einkommen und Studierende ohne BaföG-Bezug von den Gebühren befreit werden, sofern sie keine Rundfunkgeräte besitzen.
2. Frage: Warum zahlen Betriebe zusätzlich eine Gebühr, die natürlich auf die Produkte aufgeschlagen wird und damit jeder mit jedem Brötchen nochmals Gebühren bezahlt?
Ich gehe davon aus, dass durch die Reform der GEZ-Gebühren eine Vereinfachung erreicht werden sollte. Im Gegensatz zur früheren Gebührenregelung werden jetzt alle Betriebe pauschal veranlagt. Hierdurch kommt es natürlich zu Benachteiligungen für alle diejenigen, die keine Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz nutzen. Dass die Gebühren letztendlich bei den Produktkosten hinzu kalkuliert werden, sehe ich etwas differenzierter. In vielen Betrieben müssen die Beschäftigten die Rundfunkgebühren tragen, wenn ein Empfangsgerät am Arbeitsplatz genutzt wird. In diesen Fällen würden sich die Gebühren nicht auf die Produktkosten auswirken.
3. Frage: Halten Sie ein Gebührenaufkommen von erwarteten 9.000.000.000 Euro pro Jahr nicht auch für etwas sehr hoch?
Gemessen am bisherigen Gebührenaufkommen, sollen sich die Einnahmen nach Angaben der GEZ am bisherigen Aufkommen orientieren. Da es sich hierbei zunächst nur um Schätzungen handelt, sollte dies zunächst abgewartet und nach Jahresfrist analysiert und ggf. angepasst werden.
Die Einnahmen haben im Jahr 2011 bei rd. 7,5 Mrd. Euro gelegen. Sollten durch das neue Beitragsmodell tatsächlich zusätzlich 1,5 Mrd. Euro eingenommen werden, würde ich für eine Senkung der Beiträge bzw. stärkere Entlastung der unteren Einkommen und der Befreiung von Auszubildenden und Studierenden plädieren.
Ich erwarte darüber hinaus einen Rückgang des Verwaltungsanteils, der dann in jedem Fall für den öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag einzusetzen wäre.
4. Frage: Erfüllt das Öffentlichrechtliche Fernsehen mit diesem Geld auch den Auftrag nach Bildung?
Die Überwachung obliegt den Kontrollgremien der GEZ. Hier gilt es für die gewählten Vertreterinnen und Vertreter genau hinzusehen, dass die Mittel entsprechend den öffentlich-rechtlichen Vorgaben eingesetzt werden.
Herzliche Grüße,
Ihr Bernd Lynack