Frage von Lennart W. • 23.04.2020
Frage an Bernd Busemann von Lennart W. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sogenannte Tiny Houses, sehr kleine, oft mobile Häuser, dürfen nur auf einem Grundstück als Erstwohnsitz angemeldet werden, das vollständig erschlossen ist, selbst wenn das Haus autark ist. Meine Frage ist: Warum sind die bürokratischen Hürden für alternatives Wohnen so groß?
Antwort ausstehend von Bernd Busemann CDU