Weshalb stellen sie in ihrer Antwort vom 25.07.2022 die falsche Behauptung auf, dass der Gesetzgeber die Kläger bei Beschlussanfechtungsverfahren nicht benachteiligt hat?
Sehr geehrter Herr Strasser,
Weshalb ignorieren sie, dass die Kläger als Prozessgewinner von Beschlussanfechtungsverfahren durch deren Mitgliedschaft der Eigentümergemeinschaft finanziell geschädigt werden, durch die fehlende Ergänzung im WEG-Gesetz, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben?
Steht die FDP für Ungerechtigkeit?
Weshalb wird das WEG-Gesetz nicht dahingehend abgeändert, dass nur jene Eigentümer beklagte sind, die für den Beschluss gestimmt haben.
Es war nach früherem Recht kein Problem die richtigen übrigen Eigentümer zu verklagen, durch Einsichtsrecht in das Grundbuch, zumal die Möglichkeit bestand bis zur mündlichen Verhandlung die Liste der Beklagten zu korrigieren.
Sehr geehrte Frau S.,
ich bleibe bei meiner Haltung aus der Antwort zuvor. Ich kann darin keine Benachteiligung sehen.
Es steht Ihnen aber selbstverständlich frei, diese Regelung gerichtlich überprüfen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Strasser MdB