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Benjamin Strasser
FDP
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Frage von Johann W. •

Was halten Sie von der Idee der „Nebenstimme“? Ist es möglich einzuführen?

Sehr geehrter Herr Strasser,

bei der Europawahl hat es sich gezeigt, dass jüngere Menschen lieber Kleinparteien wählen. Unter anderem Volt und die Tierschutzpartei. Es wird deutlicher, dass jüngere Menschen mehr auf viele verschiedene Kleinparteien zugehen. Allerdings werden die meisten Menschen Kleinparteien im Bundestagswahl nicht wählen, weil sie nicht wollen, dass sie ihre Stimme verlieren. So können sie nicht ihre echte Lieblingspartei wählen. Wenn man dann eine Kleinpartei wählt und diese Partei die 5% Hürde nicht erreicht, geht die Stimme verloren.

Das Prinzip ist in diesem Video erklärt.

https://www.youtube.com/watch?v=LOzdujRpWno&pp=ygULZGllIGRhIG9iZW4%3D

Wäre es möglich, dass die „Nebenstimme“ eingeführt werden kann? Wenn ja wie?

Braucht es eine klare Petition dazu, um Bewegung zu setzen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich bin kein Befürworter einer sogenannten Neben- oder Alternativstimme. Abgesehen von den Argumenten des Bundesverfassungsgerichts habe ich auch meine persönliche Sicht dazu. Wer sich entscheidet, eine kleinere Partei oder Kleinstpartei zu wählen, die oft auch ein begrenztes inhaltliches Angebot an die Wählerinnen und Wähler macht, entscheidet sich bewusst für dieses Programm und diese Partei. Die Wählenden sind also bestens informiert und müssen in Kauf nehmen, dass "Ihre Partei" an der 5-Prozent-Hürde scheitern kann. Je nach Wahlergebnis hat diese Partei aber die Chance, mit Mitteln der Parteienfinanzierung vier Jahre lang ihre politische Verankerung in der Republik zu verbreitern und somit auch eine neue Möglichkeit, bei der nächsten Bundestagswahl die 5-Prozent-Hürde zu überwinden.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich im Jahre 2017 schon einmal mit der Frage der Alternativstimmen bei Bundestagswahlen auseinandergesetzt und sieht dabei Probleme:

Wird mit der Hauptstimme eine Partei gewählt, welche an der 5 % - Hürde scheitert, käme die Alternativstimme zum Tragen – ansonsten nicht. Somit geben manche Wählerinnen und Wähler faktisch zwei Stimmen zur Bundestagswahl ab, andere nur eine. Das ist vor dem Hintergrund der Zählwertgleichheit problematisch. Darüber hinaus ist nicht ausgeschlossen, sowohl seine Haupt- als auch seine Alternativstimme an eine Partei zu vergeben, welche an der 5 % - Hürde scheitert. Das Verfassungsgericht sieht es nicht als notwendig an, ein Wahlrecht zu schaffen, in dem es eine Alternativstimme gibt. (Bundesverfassungsgericht; Beschluss des Zweiten Senats vom 19. September 2017 - 2 BvC 46/14 - <https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/09/cs20170919_2bvc004614.html> )

Dies könnte zu einer Verzerrung der Wahlergebnisse führen und die Gleichheit der Wahl gefährden. Es wäre also nicht mehr gewährleistet, dass jede Stimme den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis hat, was verfassungsrechtlich geboten ist.

Zudem bestünde die Möglichkeit, dass bei der Einführung einer zusätzlichen Stimme das Wahlrecht komplizierter und die Anzahl der Wahlenthaltungen und der ungültigen Stimmen steigen würde.

Eine Stimme bei der Bundestagwahl, auch wenn die gewählte Partei an der 5-Prozent-Hürde scheitert, ist nicht verloren, sondern spielt beispielsweise bei der Parteienfinanzierung oder bei der politischen Berichterstattung eine wichtige Rolle, wie dies auch die Diskussion um die Nebenstimme deutlich macht.

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Strasser MdB

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