Frage an Benjamin Strasser von Gülfidan K. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Strasser,
Die Kindertagespflege ist, mit ca. 150.000 Betreuungsplätzen, ein wichtiger Bestandteil der Kinderbetreuung in Deutschland. Fast 45.000 Kindertagespflegepersonen ermöglichen diese Art der Betreuung und retten derzeit so manche Kommune vor einer Klagewelle.
Laut aktueller Studien steigt die Qualifikation der Kindertagespflegepersonen stetig und die Anzahl der betreuten Kinder nimmt zu, was darauf schließen lässt, dass die Kindertagespflegepersonen diesen Beruf hauptberuflich ausüben und auch davon leben wollen.
Im SGB VIII § 23 steht leider immer noch, dass eine Kindertagespflegeperson eine Anerkennung für ihre Förderleistung bekommen muss, was von unterschiedlichen Gerichten so ausgelegt wird, dass gar keine richtige Bezahlung nötig ist. So ist es 2017 in Deutschland möglich, dass selbstständige Kindertagespflegepersonen oft 50 Stunden pro Woche arbeiten und Betreuungsplätze für Kinder bieten, sie aber vom Jugendhilfeträger nicht ausreichend bezahlt werden. Ein Leben vom Beruf der Tagesmutter oder dem Tagesvater ist vielerorts nicht möglich.
Wie wollen Sie die Kinderbetreuung, insbesondere die Kindertagespflege fördern?
Wie kann aus Sicht Ihrer Partei die Wahlfreiheit für Eltern (§ 5 Abs. 1 SGB VIII) zwischen den Angeboten von Kita und Kindertagespflege gestärkt werden, insbesondere für die Betreuung von Kindern über drei Jahren?
Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, die sog. „Anerkennung der Förderungsleistung“, also die Vergütung der Kindertagespflegepersonen, bundesweit so anzuheben, dass sie leistungsgerecht und auskömmlich ist?
Was sagen Sie zum Modell der leistungsgerechten Bezahlung vom Bundesverband für Kindertagespflege?
Ist das eine Möglichkeit die Kindertagespflegepersonen fair zu bezahlen?
Ist dies in der Praxis umsetzbar und vor allem bezahlbar?
https://www.bvktp.de/files/bvktp-broschu__re_modell_zur_vergu__tung.pdf
Mit freundlichen Grüßen
G.K.
Sehr geehrte Frau Knoll,
bitte entschuldigen Sie die späte Antwort auf Ihre Fragen. Natürlich möchte ich Ihnen noch eine Antwort darauf geben und werde die Fragen in chronologischer Reihenfolge beantworten. Lassen Sie mich zunächst festhalten, dass ich große Anerkennung für alle Beschäftigten in der Kinderbetreuung habe und mir faire Arbeitsbedingungen und angemessene Bezahlung wichtig sind.
Frage: Wie wollen Sie die Kinderbetreuung, insbesondere die Kindertagespflege fördern?
Unser Alltag ist im Wandel. Neue Familienmodelle treffen auf beispielsweise auf neue Formen der Arbeit. Dieser Wandel erfordert ein verlässliches Angebot an Kinderbetreuung und macht auch flexiblere Formen der Betreuung wie Kindertagespflege immer wichtiger. Ich möchte, dass die Betreuung in Kitas und Tagespflege vom Gesetzgeber gleichberechtigt gefördert werden, um den Eltern entsprechend ihrer Bedürfnisse Wahlfreiheit zu geben. Mit Blick auf die Kindertagespflege ist zu ergänzen, dass diese durch gleichwertige Rahmenbedingungen gestärkt wird: So dürfen aus meiner Sicht bei gleichem Alter, Einkommen und Betreuungszeit die Elternbeiträge für Kindertagespflege nicht von den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen abweichen.
Frage: Wie kann aus Sicht Ihrer Partei die Wahlfreiheit für Eltern (§ 5 Abs. 1 SGB VIII) zwischen den Angeboten von Kita und Kindertagespflege gestärkt werden, insbesondere für die Betreuung von Kindern über drei Jahren?
Grundvoraussetzung für Wahlfreiheit ist, dass überhaupt Angebote zur Auswahl vorhanden sind. Daher müssen aus meiner Sicht sowohl Kindertageseinrichtungen als auch Kindertagespflege angemessen gefördert werden und die Betreuungsmöglichkeiten wohnort- bzw. arbeitsplatznah zur Verfügung stehen. Darüber hinaus darf die gewählte Art der Betreuung nicht zu zeitlichen oder finanziellen Einschränkungen führen.
Fragen: Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, die sog. „Anerkennung der Förderungsleistung“, also die Vergütung der Kindertagespflegepersonen, bundesweit so anzuheben, dass sie leistungsgerecht und auskömmlich ist? Was sagen Sie zum Modell der leistungsgerechten Bezahlung vom Bundesverband für Kindertagespflege? Ist das eine Möglichkeit die Kindertagespflegepersonen fair zu bezahlen? Ist dies in der Praxis umsetzbar und vor allem bezahlbar?
Aufgrund des Sinnzusammenhanges beantworte ich die oben genannten Fragen gemeinsam. Eine leistungsgerechte Bezahlung von Kindertagespflegepersonen ist mir wichtig. Die Anerkennung der Förderleistungen ist jedoch in erster Linie Sache von Kommunen und Ländern.
Aus meiner Sicht sollte die Festsetzung der öffentlichen Förderung leistungsgerecht erfolgen und die in § 23 SGB VIII verankerten Beiträge und Erstattungen umfassen. Kommunen, die dem nicht nachgekommen sind, wurden bereits erfolgreich beklagt. Die Kommunen sind daher aufgefordert, sich bei der Anerkennung der Förderleistungen an entsprechende Richtlinien und Orientierungshilfen zu halten.
Herzliche Grüße
Benjamin Strasser