
Im Dezember 2021 gab es eine gesetzliche Änderung in der Tierschutz-Versuchstierverordnung. Diese Änderung besagt, dass nunmehr auch Versuche zur Aus-, Fort- und Weiterbildung in einem vollständigen vollen Genehmigungsverfahren geprüft werden und nicht wie zuvor nur einer Anzeigepflicht unterliegen.