Sehr geehrter Herr Raschke, bis wann möchte Brandenburg die Ziele NWE10 und Wildnis 2 % erreichen? Gibt es für die Erreichung der Ziele schon Gebietsvorschläge?
Sehr geehrter Herr N. B.
Sie haben sich bereits mit den Aufgaben des Landes befasst und kennen sich mit der Thematik aus. Das freut mich sehr und ich bin sehr dankbar für ihre Fragen, da bei diesem Thema auch viele Ängste und Befürchtungen existieren. Für die Leser*innen, die sich noch nicht mit der Thematik beschäftigt haben, eine kurze Erklärung:
Deutschland hat 1992 das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) unterzeichnet. Aus dieser internationalen Verpflichtung beschloss die Bundesregierung die „Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt". Diese Biodiversitätsstrategie hat u.a. zwei Ziele: 2% der Bundes- bzw. dann runtergebrochen der Landesfläche sollen der „Wildnis“ und 10% der Waldfläche in öffentlicher Hand der Naturwaldentwicklung zur Verfügung gestellt werden. D.h. hier sollen die Eingriffe des Menschen soweit wie möglich vermieden werden.
Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, die Wildnisgebiete auf 2 % der Landesfläche auszuweisen. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klima (MLUK) ist hier in der Verantwortung den Prozess der Flächenausweisung durchzuführen. Das MLUK hat Informationsveranstaltungen durchgeführt und Antworten für die häufigsten Fragen auf der Webseite https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/wildnis-nwe10-in-brandenburg/fragen-und-antworten/ bereitgestellt.
In Brandenburg sind bisher 3,9 % der Waldgebiete im Land der natürlichen Waldentwicklung überlassen. Für die Erreichung des 10% Ziels Naturwaldentwicklung konzentriert sich das Ministerium auf Flächen in Landesbesitz. Hierbei handelt es sich um rund 16.000 Hektar Landeswald. Die Flächen zur Wildnisentwicklung und zur Naturwaldentwicklung werden in Teilen identisch sein.
Zu Ihrer ersten Frage: Bis wann möchte Brandenburg die Ziele NWE10 und Wildnis 2 % erreichen?
Minister Vogel hat auf der Webseite des Ministeriums als Reaktion eine Flugblattaktion im Spreewald reagiert und erklärt, dass der Prozess noch ca. zwei Jahre dauern wird. Ein Gesamtbild wird erst möglich sein, wenn die Flächen aus Bergbaufolgelandschaften, privaten Stiftungen etc. bekannt sind. Frühestens in zwei Jahren wird das Land eine Entscheidung bzgl. der NWE-10-Flächen und der Wildnisgebiete an den Bund melden.
Zu Ihrer zweiten Frage: Gibt es für die Erreichung der Ziele schon Gebietsvorschläge?
Ja, diese gibt es schon und sie werden mit den Eigentümer*innen, den Gemeinden und Nutzer*innen beraten. Grundsätzlich sollen Flächen ausgewiesen werden, welche sich im Besitz des Landes befinden oder Organisationen gehören, die sich für die Wildnisentwicklung auf den Flächen entschieden haben.
Für die Ausweisung der 2% Wildnisgebiete hat das Ministerium Flächen in den Blick genommen, welche sich in den Kernzonen des Biosphärengebiete befinden und Naturentwicklungsgebiete sind. Des Weiteren handelt es sich um Flächen, welche im Eigentum der Stiftung Naturlandschaften Brandenburg sind. Ebenfalls wird geprüft, wie ehemals militärisch genutzte Flächen oder Bergbaufolgeflächen einbezogen werden können. Eine abschließende Festlegung gibt es noch nicht.
Falls Sie konkrete Flächen im Blick oder weitere Fragen haben, lassen Sie es mich gern wissen oder wenden Sie sich direkt an das Ministerium, welches hier bestimmt gern Auskunft gibt.
Mit bündnisgrünen Grüßen
Benjamin Raschke